Schulunfall / Schmerzensgeld?

5 Antworten

Es gibt ein zitat: wer nach Regen ruft, muß auch den Matsch verkraften

In ihrem Fall Matsch=kosten

"Konkret würde ich gerne wissen, wie ich Schmerzensgeld für die Verletzung meines Sohnes geltend machen kann."

Sie sollten sich wohl überlegen, auf was Sie sich das einlassen...

Sie müßten gegen den Schulträger klagen...nicht gegen den Lehrer...

Welche Höhe stellen Sie sich denn für ein Schmerzensgeld vor...davon hängen die Gerichtskosten ab...

Ich sage Ihnen mal auf was ich mich 2009 eingelassen habe...dann überlegen sie ob es ihnen wert ist

Klage gegen Klinik...Beweise von meinem behandelnden damaligen Chirurgen...beweisen...

Klage gegen die Klinik...eine Anwaltskanzlei mit weit über 100anwälten..3 davon kamen zum Landgericht...nebst 3 gutachterärzten

Da schwankte mir schon böses..obwohl ich den beste anwaltskanzlei damals mir genommen hatte

Schmerzensgeldsumme bei 250000 euronen...

Ergebnis...keine chance gegen die Klinik...während des Verfahrens ist meine komplette klinikakte verschwunden...nebst opberichte etcetc

Gottseidank hatte ich Rechtschutzversicherung...gerichtsgebühren über 25000 euronenhatte die Versicherung gerne übernommen nebst ca 7000 euronen Anwaltskosten

Gut ich hätte damals weitergehen können...Durch eigene weitere Gutachter...lt Anwalt ca 5000 euronen pro Gutachter

Ich denke sie merken schon welche Kosten auflaufen können...Ich bin seit damals schwerbehindert dauernde Einbußen des Kniegelenk...

Trotzdem überlegen sie sich genau..ob es das wert ist...

Neben den Kosten vermute ich dann Probleme mit dem Lehrer in Zukunft...oder der Schule ...ala promblemkind...

Urteil war damals...schicksalhafter Verlauf im Leben...das wird bei ihrem Kind wohl auch entschieden werden...beim sport muß man auch mit Verletzungen rechnen...

Alles Gute ihnen


Camry99 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 14:55

Danke für Ihre Antwort und Ihnen alles Gute.

tellerchen  05.09.2024, 13:26

Uns die beste Schote hatte ich vergessen ...mein Chirurg hatte mir zur Klage empfohlen...einwandfrei ärtztefehler während der OP...sonst hätte ich nichtbgeklagt...dem wurde die krankenkassenzulassung entzogen...hat seine Praxis verkauft...Und hat jetzt eine Privatpraxis 600km weiter weg...da sieht man mal welche macht solche Klinik hat und die Gutachtenärzte der Gegenseite...Ich sehe da bei ihnen keine chance...

Nun frage ich mich, welche rechtlichen Schritte ich in diesem Fall einleiten kann.

keine - der Unfall war der Unfallversicherung zu melden. Anwalt etc. kannst Du Dir sparen. Es wird keine Euros regnen.

Für derartige Sport-/"Schul-"unfälle ist die Gemeindeunfallversicherung zuständig. Diese kommt für die Behandlungskosten sowie zusätzlich entstehende Kosten wie Fahrkosten auf. Schmerzensgeld hingegen habt Ihr nicht zu erwarten.

Die gesetzliche Unfallversicherung wird den Schaden regulieren. Allerdings nur, was die Behandlungskosten betrifft. Ein Schmerzensgeld wird von der Versicherung nicht bezahlt.

Anspruchsgegner für einen Schmerzensgeldanspruch wäre nicht der Lehrer persönlich. Der hat ja in seiner Funktion als Amtsträger den Schaden verursacht.

Anspruchsgegner ist der Träger der Schule.

Ein Rechtsanwalt wird ermitteln, wo die Ansprüche anzumelden sind.

Der Rechtsanwalt wird Dich aber auch belehren, dass niemand für Sportverletzungen haftet die durch regelkonformes Spiel entstanden sind. Das nachzuweisen wäre Sache des Anspruchstellers, also Deine Sache. Du solltest bald das Gespräch mit Zeugen führen um zu erkunden ob es irgendwelche Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten des Lehrers gibt.

Wenn Deine Einkommensverhältnisse schlecht sind könntest Du einen Antrag auf Prozeßkostenhilfe stellen. Allerdings hätte der nur Aussicht auf Erfolg, wenn die Sache selber Erfolgsaussichten hat.

Hallo,

ein Schmerzensgeld würde 100%ig vom Gericht abgewiesen, da diese Verletzung (insbesondere während Schulsport) sicherlich nur aus Versehen und nicht vorsätzlich passierte.

" wo gehobelt wird, fallen Späne " !!!

Unfälle sind umgehend der Schule zu melden, alles weitere regelt die Unfallversicherung der Schule !

Für Shadenersatz sehe ich schwarz.

Es war Sport. Im Sport gibt es ein natürlichliches Risiko. Wenn überhaupt, nur bei absichtlichen Fauls mit Verletzungsabsicht.

Selbst ein "normales" absichtliche Faul, Bein stellen im Fußball um einen Stürmer aufzuhalten, die sogenannte "notbremse" würde keinen Schmerzensgeldanspruch auslösen, wenn der gefaulte sich etwas bricht, weil das ein Risiko im Fußball ist.

Alle Folgen von Fausl im Schulsport sind durch die allgemeine Unfallversicherung für Schüller mit Shculweg usw. versichert. Die Heilbehandlung zahlt die Krankenkasse.

Alles Andere bedarf eines Nachweises.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung