Es geht um folgendes:
Wir haben ein Haus in Obwalden CH gekauft, welches sich in einer privaten Quartierstrasse befindet. Im Grundbuch steht bei uns ein Fuss- und Wegrecht der Quartierstrasse, die nun saniert werden soll. Ein Verteilerschlüssel mit Parameter zur Kosten- und Unterhalt-Beteiligung besteht nicht. Der jetzige alleinige Eigentümer der Quartierstrasse möchte nun eine Strassengenossenschaft mit allen anliegenden Parzellen an der Quartierstrasse gründen und die Eigentümerschaft an die Strassengenossenschaft übertragen. Die Strasse benutzen aktuell 18 Hauseigentümer sowie 6 landwirtschaftliche Betriebe.
Aktuell denken wir, dass wir keine Eigentümer der Quartierstrasse werden sollen.
Kannst uns jemand bei folgenden Fragen weiterhelfen:
- Müssen wir Mitglied der Strassengenossenschaft und daher auch Miteigentümer werden? Können wir dazu gezwungen werden? Stehen wir in der Pflicht, Eigentümer der Strasse zu werden?
- Die Strasse soll nicht nur instand gesetzt, sondern beispielsweise auch noch mit einer Straßenbeleuchtung neu ausgestattet werden. Müssen wir diese als nicht Eigentümer ebenfalls finanzieren obwohl wir kein interesse an einer Strassenbeleuchtung haben? (Aktuell gibt es keine Strassenbeleuchtung)
Haben wir generell Wertvermehrungen, welche die Strasse betreffen mitzufinanzieren, angenommen wir sind nicht Eigentümer der Privatstrasse?
Mit so einer einfachen Antwort machst Du den Frager bestimmt nicht glücklich. Der hat bestimmt erwartet an Lloyds in London verwiesen zu werden.