Sind steuerfreie Aufwandsentschädigungen bei kommunaler ehrenamtlicher Tätigkeit pfändungsfrei. Wer stellt die Freibeträge auf einen P-Konto fest?
Sind steuerfreie Aufwandsentschädigungen bei kommunaler ehrenamtlicher Tätigkeit pfändungsfrei? Wer stellt die Freibeträge fest, die den Friebetrag auf einen P-Konto erhöhent?
1 Antwort
Ja, sie sind pfändungsfrei.
Siehe auch hier:
https://dejure.org/gesetze/ZPO/850a.html
Um den Pfändungsfreibetrag zu erhöhen, stellst Du einen formlosen Antrag schriftlich oder mündlich beim Vollstreckungsgericht.
Eine Anhebung ist ab dem Datum der Antragsstellung, aber nicht rückwirkend möglich.