RENTENVERSICHERUNGSBEITRAG TÜRKEI
Hallo Damen und Herren,
Ich habe im Jahr 2012 für meine frau als einmalbetrag in die türkische Rentenversicherung einbezahlt und habs dann als Sonderausgaben Abzug geltend gemacht. Die ganzen erforderlichen interlagen als Kopie mitgeschickt. Nun habe ich den Bescheid bekommen und steht im Erläuterungen: (die Rentenversicherung in Höhe von einmalbetrag konnte nicht berücksichtigt werden, da dem Finanzamt keine Daten übermittelt wurden) was heißt das auf Deutsch? Muss da etwas automatisch Daten übermittelt werden? Oder gibt’s da bestimmte Voraussetzungen?
Besten Dank schon mal dem, der mir Auskunft hierüber geben kann.
Liebe/r Fener1907,
bitte nutze nicht ausschließlich die Großschreibung, da dies im Internet als Schreien interpretiert wird. Wir haben deinen Text diesbezüglich angepasst.
Herzliche Grüsse
Jürgen vom finanzfrage.net-Support
1 Antwort
Hallo alle zusammen,
die Frage scheint etwas älter zu sein, aber das Problem an sich ist noch aktuell. Daher möchte ich, auch für diejenigen, die aktuell vor dem Problem stehen, etwas aufklären. Es gibt immer noch Finanzämter, die diese Zahlungen trotz eindeutigen BMF- und OFD-Schreiben nicht als Sonderausgaben anerkennen möchten. Zahlungen in die türkische Rentenversicherung "SGK" sind Sonderausgaben.
Die Thematik wurde auf der unten angegebenen Seite ausführlich erläutert. Daher nicht kleinbei geben, falls ein Finanzamt diese Zahlungen nicht anerkennen sollte, sondern Einspruch einlegen. Selbstverständlich müssen die Einzahlungen jedoch nachgewiesen werden.
Viele Grüße
Hier noch einmal der richtige Link.
http://kanzlei-oeksuez.de/einzahlungen-in-die-tuerkische-rentenversicherung/