Wieviel darf man fuer einen Freundschaftsdienst bezahlen?
Nun habe ich heute, am heiligen Ostermontage, meinen Keller aus- und wieder eingeraeumt, wobei mir mein Hausmeister 2h geholfen hat. Ich habe ihm hinterher 20 Euro gegeben und habe mir gerade von einem Bekannten erzaehlen lassen muessen, dass er entweder ein Gewerbe anmelden muss oder ich ihn anstellen muss. Gibt es fuer sowas keine Untergrenze? Wenn ja, wo liegt die? Gibt es ueberhaupt eine Moeglichkeit solche Lappalien korrekt zu handhaben, ohne Sprueche zu bemuehen wie "Wo kein Richter, da kein Henker"?
3 Antworten
Wegen 20 Euro macht man sich keine Gedanken. Gewerbeanmelden schon gar nciht.
So eine Gefälligkeit, da sllte man sich keine Gedanken drum machen. Auch der Empfänger nicht
Ich sehe das wie wfwbinder und albwolf und denke so, dass es nur eine kleine Gefälligkeit ist ohne jegliche Auswirkung. Ein Schwarzarbeit kann da sicher nicht angenommen werden; das wird wohl nur dann sein, wenn die Arbeit immer wieder in Auftrag gegeben oder vom Hausmeister ausgeführt wird. Dann wird es sicher bedenklich und rechtswidrig, besonders für den Hausmeister. Dann muss vorher eine saubere Anstellung her oder ein ordentliche Anmeldung.
Wenn du Ihm einmalig für die Gefälligkeit Geld gegeben hast, dann ist das nicht tragisch. Wenn du das Regelmäßig tust, oder er, dann sieht die Sache anders aus. Ansonsten, lass den Bekannten schwätzen, denn für eine einmaligen Gefallen, kann dir da keiner an die Karre fahren. Der Hausmeister muss da mehr aufpassen, da er leicht in Verdacht geraten kann, dies öfters zu tun und seine eigentliche Arbeit für so was womöglich schleifen zu lassen. Da kanns brenzlig für Ihn werden!