Ein gegenseitiges Testament, wo ihr euch zu alleinigen Erben einsetzt, sehe ich als wichtig an, um dich abzusichern. Wenn dein Mann mitmacht, könnte man zusätzlich einen Miteigentumsanteil zur Hälfte an dem Grundstück für dich eintragen lassen.

...zur Antwort

Nutzungsentschädigung muss gezahlt werden, aber nur dann, wenn tatsächlich das Auto in der Reparatur war für diese Zeit, oder bei einem Totalschaden für die für den Ersatzkauf notwendige Zeit.

...zur Antwort

Das Familiengericht entscheidet und, wie ich weiß, allein nach dem, was für das Kind am besten ist. Dabei wird auch das Jugendamt zu Rate gezogen, das einen Bericht erstellt. Wenn bei der Mutter ebenfalls alles klar ist oder gleichsam keine Hinderungsgründe bestehen, erhält doch sie höchstwahrscheinlich das Sorgerecht.

...zur Antwort

Ich denke, dass du dies nicht musst. Es ist das Bier des Nachbarn, wenn er damals nicht dicht genugt gebaut hat. Er kann sicher von seiner Seite her auf das Grundstück. Auf seinem Grundstück kann er nänmlich machen was er will. Notfalls muss er die Wand einreißen und erneuern. Aber von seinem Grundstück aus.

...zur Antwort

Die Gemeinde oder Stadt muss ihre Straßen sicher halten, was aber bestimmt nicht bedeutet, dass sie alle ihre Gehwege auch ganz und gar beleuchtet. Außerdem muss man im Dunkeln vorsichtig gehen. Ich kann mir deshalb nicht vorstellen, dass die Stadt in deinem Fall haftet.

...zur Antwort

Da hat sicher wfwbinder Recht, indem er meint, dass es kein Umtauschrecht gibt bzw. das Geschäft die Ware nicht zurücknehmen muss. Denn dein Fall betrifft offensichtlich nur den Fall, dass dir die Kleidung nicht gefällt. Dann aber geschieht alles auf freiwilliger Basis. Ein Recht zur Nacherfüllung bzw. einem Rücktritt vom Vertrag kann nur dann bestehen, wenn tatsächlich auch ein Mangel gegeben ist.

...zur Antwort

Das Unternehmerpfandrecht hat keine Einschränkung wie das Vermieterpfandrecht auf die den Pfändungsschutz nicht unterliegenden Gegenstände, so dass ich in deinem Fall der Auffassung bin, dass der Unternehmer das Fahrzeug hätte zurückhalten dürfen, bis der Besteller zahlt.

...zur Antwort

Für künftige Entschädigungsforderungen, mögen sie auch aller Voraussicht nach entstehen, wie z. B. bei deinem Mietausfall, entsteht das Vermieterpfandrecht nicht. Er muss deshalb die eigens dafür zurückgehaltenen Gegenstände an den Mieter herausgeben.

...zur Antwort

Der Vermieter hat freilich ein Vermieterpfandrecht, aber nur bezüglich solcher Mietersachen, die der Pfändung tatsächlich unterliegen. Wo der Mieter also einen Pfändungsschutz geltend machen kann, was bei dem Auto zum Zwecke der Erwerbserzielung der Fall sein dürfte, greift dieses Pfandrecht nicht. Also muss der Vermieter das Auto herausgeben. Da kann er nichts dagegen machen.

...zur Antwort

Wenn du jemand findest, der da an deiner Stelle die Aufträge ausführt, könntest du die Aufträge auftreten. Aber das hängt wohl auch davon, dass die Auftragggeber damit einverstanden sind. Wenn du das auch noch hinbekommst, müsste es klappen. Nur wird dich so und so der Auftraggeber nicht ganz aus der Verantwortung entlassen, wenn der neue von dir ausgewählte Autraggenehmer ebenfalls in Schwierigkeit mit der Auftragsauführung gerät. Aber deine Idee finde ich gar nicht so schlecht, Versuche es doch auf diesem Weg!

...zur Antwort

Ich sehe das wie wfwbinder und albwolf und denke so, dass es nur eine kleine Gefälligkeit ist ohne jegliche Auswirkung. Ein Schwarzarbeit kann da sicher nicht angenommen werden; das wird wohl nur dann sein, wenn die Arbeit immer wieder in Auftrag gegeben oder vom Hausmeister ausgeführt wird. Dann wird es sicher bedenklich und rechtswidrig, besonders für den Hausmeister. Dann muss vorher eine saubere Anstellung her oder ein ordentliche Anmeldung.

...zur Antwort