Ein freund zieht zu mir an und hilft mir mit dem nebenkosten, man muss diese Geld im Finazamt anmelden?

3 Antworten

Wenn Dein Freund keine Miete zahlt, sondern sich nur an den Nebenkosten beteiligt ist es steuerlich nicht relevant.

Erst wenn es mal darüber hinaus gehen sollte, könnte es relevant werden, aber auch dann ständen ja die Kosten der Wohnung(Abschreibung, eventuell Kreditzinsen) noch dagegen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Arg91 
Beitragsersteller
 09.02.2022, 11:14

Das würde bedeuten, dass, wenn Sie mir zum Beispiel etwas mehr zahlen würden, etwa 100 Euro Miete pro Monat, das relevant wäre, oder?

In diesem Fall müssten wir einen Vertrag abschließen und das Geld anmelden. Welche Vorteile würde das haben?

wfwbinder  09.02.2022, 14:14
@Arg91
In diesem Fall müssten wir einen Vertrag abschließen und das Geld anmelden. Welche Vorteile würde das haben?

Nur dass Du Einnahmen erzielst. Ist es die Ortsübliche Vergleichsmiete, oder im Bereich bis 30 % weniger, kannst Du die vollen Kosten (die wir nicht kennen) gegen rechnen. Ist es weniger als 70 % der Ortsüblichen Vergleichsmiete, die Kosten auch nur zum gleichen %-Satz.

Mache es doch davon abhängig, ob Du Geld dafür haben willst oder nicht. Erst wenn das entschieden ist, geht es an die Steuern. Die sind im aller schlimmsten Fall 45 % der Einnahmen.

Wenn Dein Vermieter nichts dagegen hat, daß Dein Freund in Deiner Wohnung eingezogen ist, das FA interessiert es nicht. Ganz nebenbei, Dein Vermieter muß die Nebenkosten schriftlich abrechnen, es sei denn, Deine Mietwohnung gehört zu den Wenigen Ausnahmen wo eine Warmmiete lt. Gesetz erlaubt ist.


Arg91 
Beitragsersteller
 09.02.2022, 10:33

Hallo, danke für deine Antwort

Meine Frage ist, weil ich der Eigentürmer bin. Das verändert etwas oder hat noch das FA keine interesse?

Snooopy155  09.02.2022, 10:37
@Arg91

Auch als Eigentümer der Immobilie hat das FA kein Interesse wen Du bei Dir wohnen läßt, denn es existiert ja kein Mietvertrag.

Die 200 € musst Du nicht anmelden. Jeder der "wohnt" verurscht Kosten. Hier handelt es sich nur um eine Kostenbeteiligung an der Lebenshaltung.

Dein Freund sollte beim Einwohnermeldeamt seinen neuen Wohnsitz anmelden.