Wie zeige ich dem Finanzamt an was ich alles in meinem Snackautomat verkauft habe?

1 Antwort

Durch das Führen eines ordnungsgemäßen Kassenbuchs, was nicht ganz trivial ist.

Ordnungsmäßige Kassenführung beim Betrieb von Warenautomaten - Dr. Stallmeyer GmbH


EnnoDerDritte  07.03.2021, 15:46

Oder man listet auf, was alles noch da ist. Man nennt eine solche Auflistung "Inventar" und die Tätigkeit, das Inventar aufzunehmen: "Inventur".

Vergleicht man das Inventar mit dem, was man eingekauft hat, sieht man, dass das, was nicht mehr da ist, entweder verkauft, selber gegessen oder untergegangen ist.

Eifelia  07.03.2021, 17:07
@EnnoDerDritte

Ein Warenautomat gilt m.W. als physische Kasse - da hier kein Belegausdruck möglich ist, als physische Kasse im Sinne einer offenen Ladenkasse, daher sind hier die entsprechenden Vorschriften zu beachten (Tageskassenbericht ect.), um Zuschätzungen zu vermeiden. Kommt natürlich drauf an, wie die Prüfer regional so drauf sind, hier im Beritt sind so einige knallhart, was das angeht.