Snackautomat -Mehrwertsteuer auf verkaufte Produkte?
Hallo an alle die helfen oder mir den richtigen Denkanstoß geben können.
Als Beispiel. Ich kaufe ein Snickers für 50 Cent (Netto) im Großhandel. Verkaufe diesen dann für 1 Euro im Automaten.
Muss von dem 1€ noch die Mehrwertsteuer an das Finanzamt abgeführt werden?
3 Antworten
Nein. Wenn Du nur ein Snickers verkaufst, nimmst Du vermutlich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch. Dann schuldest Du dem Finanzamt keine Umsatzsteuer auf den Verkaufserlös.
Allerdings kannst Du die Vorsteuer aus dem Einkauf auch nicht ziehen, also kostet Dich der Einkauf 59,50 Cent.
Und das beste: Auf den Rohgewinn von 40,5 Cent fällt auch keine Einkommensteuer an, wenn Du keine weiteren Einkünfte hast!
Ja. Ein Euro Verkaufpreis brutto sind dann 84 Cent netto und 16 Cent Umsatzsteuer.
Zur Kalkulation musst Du aber noch andere Faktoren berücksichtigen. Beispielsweise Anschaffung/Miete für den Automaten, Unterhaltung (Reinigung, Arbeitszeit für Befüllung und Bestellung der Ware, Leerung der Geldkassette, Kassenbuchführung usw.)
Logisch, im Verkaufspreis von 1 € wären dann die 19% Umsatzsteuer (16 Cent) enthalten, die Du logischerweise dann auch abführen musst!
Klar, warum sollte die USt nicht abgeführt werden müssen?
Oh sorry. Hab vergessen zu erwähnen das die Kleinunternehmer Regelung bei mir nicht machbar ist. Hab bereits ein Gewerbe jedoch im Dienstleistungs Bereich. Würde nur mein Geschäftsfeld erweitern. Im dem Fall würde also auf den 1€ noch die Steuer anfallen.