Wie zählen Kindererziehungszeiten und Studium in der ehem. DDR

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Hier kannst Du sehen, wie die Studienzeit berücksichtigt wird:

http://www.helpster.de/anerkennung-von-studienzeiten-fuer-die-rente-wissenswerte-kenntnisse_110783

Für Deine Tochter bekommst Du bis zum 30.06.14 einen - und ab dem 01.07.14 zwei Rentenpunkte anerkannt.


Rentekatja 
Beitragsersteller
 09.09.2014, 22:51

danke für die Antwort. Wenn ich aber während der Kindererziehungszeit gearbeitet habe bekomme ich nicht die zwei Punkte voll anerkannt. Ich kenne nur die Obergrenze nicht. Da Studium und Kindererziehung zusammenfallen weiß ich nicht, ob Zeiten bei den erforderlichen 45 Jahren gerechnet werden. Vielleicht kann mir jemand helfen. Danke

Aus dem Link, den ich Dir in meinem Kommentar eingefügt habe kommt folgende Berechnung:

Der Umrechnungswert für 1975 liegt bei 2,62. Bei einer Frau mit dem damals in der DDR für die Rentenberechnung gängigen Monatseinkommen von 600 Mark werden also 1576,30 DM als beitragspflichtiges Einkommen berücksichtigt (600 mal 2,62). Das Durchschnittseinkommen im Westen lag damals bei 1817 Mark, wofür es einen Rentenpunkt gab. Für 1576,30 werden der Frau also 0,87 Rentenpunkte gut geschrieben. Für ihr Kind erhält sie nun eigentlich einen weiteren Punkt. Da die erreichbare Obergrenze 1975 im Westen aber bei 1,54 Punkten lag, werden der Mutter nur 0,67 Punkte für die Mütterrente gut geschrieben (1,54 minus 0,87). Sie erhält nicht 26,39 pro Monat zusätzlich, sondern nur 17,68 Euro.

Ich denke mal "Kind ist Kind" egal auf welcher Seite des antiimperialistischen Schutzwalls zur Welt gekommen.

Ebenso vermutlich mit den Studienzeiten.

Die zur Zeit noch unterschiedliche Wertigkeit kommt in dem Betrag pro Rentenpunkt zum Ausdruck.