wie wird Erwerbsminderungsrente bei Heirat versteuert?
Hallo, ich beziehe seit 2009 die volle Erwerbsminderungsrente,diese läuft jetzt noch bis 2013,dann muß diese wieder neu beantragt werden.Wie würde diese Rente versteuert werden,wenn ich heiraten würde.Mein Partner ist noch im Berufsleben tätig.Bis jetzt liege ich unter dem Steuersatz. Würde mich über eine kompotente Antwort freuen
2 Antworten
Hallo traupi54,
Sie schreiben:
wie wird Erwerbsminderungsrente bei Heirat versteuert? Hallo, ich beziehe seit 2009 die volle Erwerbsminderungsrente,diese läuft jetzt noch bis 2013,dann muß diese wieder neu beantragt werden.Wie würde diese Rente versteuert werden,wenn ich heiraten würde.Mein Partner ist noch im Berufsleben tätig.Bis jetzt liege ich unter dem Steuersatz<
Antwort:
Nach meinem Kenntnisstand sollte es bei der Erwerbsminderungsrente keine Rolle spielen, ob Sie verheiratet sind oder nicht!
Um diesen Punkt zu klären, genügt in der Regel eine Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeitebeim Finanzamt!
Der bei erstmaligem Renteneintritt festgelegte steuerpflichtige Anteil der Rente wird für die gesamte Dauer des Rentenbezugs festgeschrieben. Da die durchschnittliche Höhe der Erwerbsminderungsrente ca. 700 Euro pro Monat beträgt, ist ein Großteil der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit steuerfrei.
Informationen zu Steuern auf die EM-Rente
Neben der Erwerbsminderungsrente werden auch weitere Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung, selbständiger Tätigkeit oder dem vergleichbare Einkünfte steuerlich berücksichtigt. Dies kann dazu führen, dass eine Steuerpflicht entsteht, weil die Gesamtsumme der Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigt.
Dieses und weitere Details sind aus meiner Sicht sehr gut zugänglich unter folgendem Link:
http://www.cecu.de/erwerbsminderungsrente-steuern.html
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesunheit
Konrad
Eine "kompotente" Antwort kann Dir auf Deine Frage leider kein Mensch geben und zwar deswegen, weil wir von Dir keinerlei Angaben über die Höhe der beiderseitigen Einkünfte haben. Sofern Dein Zukünftiger so unvorsichtig war, Dich in seine finanziellen Verhältnisse einzuweihen, kannst Du Dir das mit beigefügtem Abgabenrechner selber ausrechnen: