Persönlicher Einkommenssteuersatz, Kryptogewinn?

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Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen sind sonstige Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften und unterliegen der tariflichen Einkommensteuer.

Demzufolge bilden sie mit allen Einkünften zusammen den Gesamtbetrag der Einkünfte und letztlich das zu versteuernde Einkommen.

Mit anderen Worten, alle Einkünfte wären dann mit dem Spitzensteuersatz von 42 % zu versteuern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung