Hallo Pappeldo7,
Sie schreiben:
Erwerbsminderungsrente klage abgelehnt- Berufung<
Antwort:
Zunächst einmal ein großes Lob, daß Sie sich um Ihren chronisch kranken Bekannten kümmern!
Das ist in der heutigen Zeit leider keine Selbstverständlichkeit!
Jeder Mensch kann von heute auf morgen in eine derartige Situation reinschlittern!
Nun zu Ihrem eigentlichen Anliegen:
Es ist leider fast schon die Regel, daß die DRV Anträge auf Erwerbsminderungsrente ablehnt und da sind vielfältige Gründe mit im Spiel.
Ein wichtiger Grund besteht alleine schon in einem gewissen Automatismus, welcher durch Computer basierte und automatosierte, vorgegebene Formbriefe ausgelöst wird.
Getreu nach dem Motto:
Zuerst einmal abschmettern und abwarten, was dann noch kommt!
Ein anderer wichtiger Punkt besteht darin, daß betroffene Antragsteller, teils aus Unkenntnis des Sachverhaltes und aus Unkenntnis des gesamten Verfahrensablaufes, vor der Einreichung Ihres Antrags Ihre unverzichtbaren Hausaufgaben nicht machen!
Zu diesen unverzichtbaren Hausaufgaben gehört der rechtzeitige Abschluß einer passenden Rechtsschutzversicherung (3 Monate Wartezeit vor Antragsbeginn) und die Hinzuziehung eines kompetenten Rechtsbeistandes wie z.B. den VDK, (oder einen anderen Sozialverband wie z.B. Gewerkschaft, SovD, usw.) welcher bereits außergerichtlich Sozialrechtsschutz bietet.
Gleichzeitig ist natürlich jeder Antragssteller in seinem eigenen Interesse gefordert, seine medinische Beweisführung auf eine stabile Basis zu stellen!
Das heißt im Klartext:
Die in der eigenen (privaten) Krankenakte enthaltenen, medizinischen Nachweise müßen so glasklar formuliert sein, daß bereits daraus ersichtlich ist, warum die Leistungsfähgkeit auf Grund der einzelnen gesundheitlichen Beschwerden und darauf aufbauend im Gesamten und Fachübergreifend, auf Dauer, auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag innerhalb einer 5-Tage-Woche, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken ist!
Vorhandene, ärztliche Atteste in Kurzform taugen allenfalls als chronologische Dokumentation der Angaben in der tabellarischen Krankengeschichte!
Ein glasklarer und aussagefähiger Arzt-/Entlassungsbericht sieht aber ganz anders aus, denn dieser muß detailliert und unwiderlegbar formuliert sein!
Diese glasklaren Arztberichte von Ihren behandelnden Ärzten zu organisieren, ist für die Betroffenen regelmäßig eine sehr große Herausforderung, weil die Ärzte den erheblichen Zeit- und Verwaltungsmehraufwand seitens der Sozialversicherungsträger nicht vergütet bekommen!
Ohne diese glasklaren Arztberichte ist der weitere Verfahrens-/Leidensweg für die Betroffenen knallhart vorgezeichnet, denn ab da beginnt der gnadenlose Begutachtungsapparat der Rentenversicherung seine gesamte Macht auszuspielen!
Vertragsabhängige Mediziner der Sozialversicherung, sei es der MDK oder die medizinische Rechtsabteilung der DRV, werden immer zu Gunsten Ihres Auftraggebers Ihre Gutachten formulieren, niemals aber zu Gunsten der Antragssteller.
Wenn Sie mit Ihrem Bekannten zusammen überprüfen wollen, ob er seine Hausaufgaben vor der Antragsstellung bereits vollständig abgearbeitet hat, dann können Sie dies abgleichen unter www.erwerbsminderungsrente.biz "Hausaufgaben" und in den Videoanleitungen auf Youtube unter dem Stichwort: Erwerbsminderungsrente beantragen-Hausaufgaben!
Vor 2 Jahren hat mein Bekannter Erwerbsminderungsrente beantragt. Er ist 46, Diabetiker, hat Herzprobleme,ist impotent, nun mittlerweile 3 Bypässe und einen am Bein, außerdem ständig schwankende Blutdruckwerte, nach der Bypass-OP Durchgangssyndrom und Verwirrtheit.<
Antwort:
Da Ihr Bekannter nach dem sehr wichtigen Stichtag 1.1.1961 geboren ist (2013-46=1967), hat er leider keinen Anspruch auf Vertrauensschutz bei Berufsunfähigkeit und deshalb gelten die o.a. Kriterien mit unter 3 Stunden usw.
Die beschriebenen einzelnen Krankheiten sind zwar wichtig, aber zweitrangig!
An erster Stelle steht die Auswirkung der einzelnen gesundheitlichen Gebrechen auf die Leistungsfähigkeit und da führt kein Weg daran vorbei!
Nach der Reha und von sämtlichen Krankenhäusern wurde ihm Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, nun wurde er vom Gericht zum Gutachter geschickt, welcher ihn zum Arbeiten über 6 Stunden geschickt hat, die Klage gegenüber der Rentenversicherung wurde abgelehnt!!!!<
Antwort:
Wie oben angeführt, ist der Begutachtungsapparat der DRV voll am Werk und schafft sich seine eigene Gegenbeweisführung!
Da an dieser Stelle der verfügbare Platz endet, siehe die Fortsetzung im anschließenden Kommentarbereich!
Beste Grüße, Konrad