Wieso hat der Bescheid der Erwerbsminderungsernte so eine bedeutende Wirkung bei anderen Vers.?

Die BVV. Das ist die Versicherung, bei der ich eine Berzfsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen habe. Die BVV hat zunächst bei meinem Antrag auf BU Rente darauf verwiesen, daß dies einem strengen Prüfungsverfahren unterzogen wird. D.h. meine Tätigkeitsbeschreibung meiner ehemaligen Arbeit wird eingeholt und dann wird ein Fragebogen erstellt, der von meinen Ärzten penibel ausgefüllt werden muss um meine Leistungsfähigkeit einzuschätzen. Im Anschluß werde ich noch einem Gutachter vorgeführt, der mich und meine Leistungsfähigkeit bewerten muss. Dieses Prüfungsverfahren stand an. Als ich jedoch meine Unterlagen bzw. den Bescheid der Erwerbsminderungsrente der BVV zurgelegt habe, sagten die zu mir, daß nun das Prüfungsverfahren wegfällt. Es genüge die Vorlage des Bescheids der Erwerbsminderungsrente der Rentenversicherung um die Berufsunfähigkeitsrente zu bekommen. Nun habe ich ein Bescheid bzw Bewilligung für meine Berufsunfähigkeitsrente bekommen. Nun zu meiner Frage: Ohne den Bescheid für die Erwerbsminderungsrente hätte ich schlechte Karten gehabt die Bu Rente zu bekommen. Dadurch daß ich nun von der Rentenversicherung als Rentner eingestuft worden bin habe ich nun ein Freischein für die BU-Rente. Machen die Versicherungen es sich so einfach oder hat der Bescheid der Erwerbsminderungsrente so eine starke Stellung? Ich willmich nicht beklagen, denn ich habe 3 Jahre gebraucht um die Rente zu bekommen aber ich war verwundert wie Gutgläubig die BVV plötzlich reagierte als ich den Bescheid der Rentenversicherung vorgelegen habe. Wird das generellso gehandhabt, daß wenn die BU Rente der Rentenversicherung vorliegt die Vorraussetzung für eine Berufsunfähigkeit erfüllt ist?

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Hallo Südländer,

es ist immer wieder erfrischend, Ihre Fragen zu lesen!

Warum:

Weil die MEHRHEIT der Deutschen Bevölkerung diesen Themen nach wie vor ziemlich fahrlässig, sehr leichtfertig gegenübersteht im Gegensatz zu unseren südlicher gelegenen Nachbarstaaten!

Die Deutschen Beitragszahler sind gelinde ausgedrückt ziemlich unkritisch und offensichtlich sehr leidensfähig!

Dies ist schließlich auch der Grund, warum sowohl die gesetzlichen als auch die privaten Versicherungsmoloche ziemlich leichtes Spiel haben, Ihre eigenen Interessen zu verfolgen, durchzusetzen und in erheblichem Maße die politischen Entscheidungen mit zu beeinflussen!

Sprich:

Subventionen usw.!

Sie gehören zu einer Minderheit, weil die Masse der deutschen Bevölkerung überhaupt keine pivate Berufsunfähigkeitsversicherung hat!

Die Versicherungsvertreter verdienen am Abschluß einer BUZV offensichtlich zu wenig und haben Ihr Hauptaugenmerk eher in Richtung von präminenträchtigeren Lebensversicherungen usw. ausgerichtet.

Es ist sicherlich eine Herausforderung, in der heutigen, schnellebigen Zeit, wo ältere Zeitgenossen über 35 schon als "Grufties" bezeichnet werden, einem jungen und vor Gesundheit strotzenden Menschen eine BUZV zu verkaufen!

In einer Ihrer letzten Mitteilungen ließen Sie ja verlauten, daß Sie sich nach Abschluß der privaten BUZV überhaupt nicht mehr um Ihre BUZV gekümmert haben.

Leider ist auch dies kein Einzelfall, sondern die Regel!

Da Sie nach eigenem Bekunden in früheren Beiträgen aus der Bankenbranche stammen, sollte dies Alles für Sie kein Neuland darstellen!

Nun zu Ihrer eigentlichen Frage:

Wieso hat der Bescheid der Erwerbsminderungsernte so eine bedeutende Wirkung bei anderen Vers.?<

Darauf gibt es eine ganz einfache Antwort:

Weil sich Ihre private Versicherung dadurch auf ziemlich einfache Art und Weise erhebliche Kosten für Rechtsstreitigkeiten einspart!

Ihre private BUZV ist so clever, wartet erst einmal ab, was Sie gegenüber der Rentenversicherung für eine Beweisführung an den Tag legen, läßt sich Ihre Akte vorlegen und trifft erst dann weitere Entscheidungen!

Bitte bedenken Sie hierbei:

Sie müßen ja alle Ihre Ärzte usw. von der Schweigepflicht entbinden und die private BUZV bzw. deren Rechtsabteilung hat vollen Zugriff auf Ihre intimsten Dokumente und Begründungen!

Verweigern Sie diesen Zugriff auf Ihre Akte, haben Sie einen schweren Stand bzw. so gut wie keine Chance auf Erfolg!

Je nachdem, wie diese Vorgeschichte sich entwickelt, wird dann von diesen Rechtsverdrehern weiter entschieden.

Eine Taktik, welche in der Praxis hervorragend funktioniert!

Warum ist das so?

Auch das ganz einfach!

So spart man unnötigen Verwaltungsaufwand und Zeit und damit unnötige Kosten!

Deshalb grundsätzlich immer mein dringender Rat:

Keine juristischen Schritte ohne kompetenten Rechtsbeistand!

Keine Anträge einreichen ohne knallharte Fakten (Atteste, Entlassungsberichte, Gutachten, fundierte und nachvollziehbare Krankengeschichte, Rechtsbeistand)

Abschließend nochmals der dringliche Hinweis:

Nach Ihren eigenen Mitteilungen ist Ihre Erwerbsminderungsrente zeitlich bis 2013 befristet!

Versäumen Sie auf keinen Fall regelmäßige Arztbesuche und verlangen Sie regelmäßig und zeitnah Atteste!

Warum:

Diese Belege benötigen Sie ganz dringend als Anlagen und Nachweise zu Ihrem Antrag auf Weitergewährung, wenn Ihre zeitlich befristete Erwerbsminderungsrente abläuft!

Sie werden in diesem Zusammenhang dann leicht selbst feststellen, daß sich Ihre private Berufsunfähigkeitsversicherung, ganz gleich wie diese heißen mag, wiederum sehr clever rechtzeitig bei Ihnen meldet und keine Entscheidungen trifft, bevor Ihre Rentenversicherung die Weitergewährung bekannt gibt!

****Ohne den Bescheid für die Erwerbsminderungsrente hätte ich schlechte Karten gehabt die Bu Rente zu bekommen. Dadurch daß ich nun von der Rentenversicherung als Rentner eingestuft worden bin habe ich nun ein Freischein für die BU-Rente. ****<

Das ist so aber auch nicht richtig!

Sie können und dürfen die speziellen Voraussetzungen betreffs Erwerbsminderungsrente und die diversen Voraussetzungen für die Gewährung einer privaten Berufsunfähigkeitsrente nicht in einen Topf werfen!

Wer das macht, der gibt sich schon im Voraus geschlagen!

Jedes Gebiet/Feld muß notfalls einzeln beackert werden, wobei es sich die private BUZV natürlich, wie in Ihrem Fall, zuerst einmal sehr einfach macht und abwartet, was da überhaupt an Fakten auf den Tisch kommt!

So sieht das in der Praxis leider aus, das ist Fakt!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

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Hallo Südländer,

Sie schreiben:

Wird Private BU-Rente der Erwerbsminderungsrente angerechnet? Ich erhalte statt der teilweise Rente nun die volle Rente, w. Arbeitsmarkt! Nun habe ich irgendwo gelesen, daß wenn man ein zusätzliche private BU-Rente erhält diese der Erwerbsminderungsrente anerechnet wird, kann das sein oder liege ich da falsch? Zweite Frage: Ich bekomme nun ebenfalls die Betriebsrente monatlich ausgezahlt und zwar mein Leben lang! Wird die nun auch berücksichtigt? Für eine Stellungnahme und Aufklärung bin ich dankbar! VG suedlaender. <

Antwort auf Ihre Fragen finden Sie in der aktuellen Broschüre des Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter folgendem Link:

http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Gesetze/a261-erwerbsminderungsrente-767.pdf?__blob=publicationFile

Hier heißt es unter anderem:

Und welche Einkünfte sind nun tatsächlich rentenunschädlich, mindern also nicht meine Rente?

Im Rahmen der Hinzuverdienstregelung sind folgende Einkünfte unschädlich:

Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Betriebsrenten, beamtenrechtliche Pensionen, Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit vor Rentenbeginn (z.B. Abfindungen), Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, soweit sie nicht Teile des Gewinns aus selbstständiger Tätigkeit sind, Einkünfte aus Vermögen.

Welche Einkommensarten sind denn eigentlich rentenschädlich?

Arbeitsentgelt aus abhängiger Beschäftigung, hierunter versteht man alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer abhängigen Beschäftigung, also alle Zahlungen des Arbeitgebers, insbesondere Löhne und Gehälter, Familienzuschläge, Zulagen, Mehrarbeitsvergütungen, Urlaubsgelder, Weihnachtszuwendungen.

Als Faustregel gilt:

Alle Zahlungen des Arbeitgebers, die lohnsteuerpflichtig sind, gehören zum Arbeitsentgelt und sind daher als Hinzuverdienst zu berücksichtigen. Das gilt auch für Arbeitsentgelte, die normalerweise von der Versicherungspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht erfasst werden, wie z.B. Beamten rechtliche Besoldungen.

Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit, hierunter versteht man den nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelten Gewinn.

Einkommen ist immer dann als Arbeitseinkommen zu werten, wenn es als solches nach dem Einkommensteuerrecht zu bewerten ist.

Es ist das Einkommen maßgebend, das sich nach Abzug der Betriebsausgaben ergibt.

Zu den Betriebsausgaben zählen auch die Werbungskosten, soweit sie tatsächlich in der Ausübung der selbstständigen Tätigkeit begründet sind.

Vergleichbares Einkommen, hierzu gehören insbesondere Entschädigungen für Abgeordnete oder Bezüge aus einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis.

Auch hier gilt, wie schon an anderer Stelle geschrieben:

Sichern Sie sich zusätzlich zu diesen Informationen auch durch Rücksprache mit Ihrem Rechtsbeistand ab, daß Sie in keine versteckten Fallen tappen!

Nachdem bei Ihnen nun 3 verschiedene Renten zur Auszahlung kommen:

Volle Erwerbsminderungsrente!

Betriebsrente!

Private Berufsunfähigkeitsrente,

werden mit Sicherheit die steuerlichen Freibeträge erheblich überschritten!

Aus diesem Grund sollten Sie sich dringendst und rechtzeitig an einen versierten und kompetenten Steuerberater wenden um alle Eventualitäten von Anfang an zu berücksichtigen und Lösungen zu finden.

Abschließend an dieser Stelle meinen Glückwunsch, daß Sie die Hürden im Zusammenhang mit der Gewährung der Renten nun offensichtlich in relativ kurzer Zeit erfolgreich gemeistert haben.

Nun gilt es, sein Hauptaugenmerk auf die Erhaltung und Verbesserung der Gesundheit zu legen und künftig nur noch für die persönliche Gesundheit zu arbeiten!

Gesundheit ist das höchste Gut!

In diesem Sinne beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

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Hallo offile,

Sie schreiben:

Aufgrund meiner Schwerhörigkeit trage ich beiderseits Hörgeräte. Trotzdem habe ich Proble beim Verstehen. Dies wirkt sich auch beruflich aus. Je nach Akustik (Hallefekt) oder Geräuschpegel der Umgebung verstehe ich manches nicht oder nicht richtig. Ich bin freiberuflicher Förster und bin darauf angewiesen, bei Begängen im Wald Gesprächsinhalte richtig zu begreifen, um sie in Planungen wiedergeben zu können. So sind beim Verstehen oft knirschender Kies oder raschelndes Laub eine erhebliche Hürde. Ganz abgesehen von den wichtigen zwanglosen Gesprächen in einem Cafe oder in einer Gaststätte. Ebenso habe ich oft Probleme beim Telefonieren, das für meinen Beruf unabkömmlich ist. Ich bitte um Rat, ob in meiner Situation ein Antrag auf Erwerbsminderunbgsrente sinnvoll ist.

Aus Ihrem Bericht ist leider Ihr Geburtsjahrgang nicht ersichtlich.

Deshalb die Gegenüberstellung der Regelungen vor und nach dem 1.1.1961.

1) wichtige Hürde:

Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen!

Bitte schauen Sie, sofern vorhanden, in Ihre letzte Rentenauskunft um festzustellen, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind!

In den letzten 5 Jahren müßen mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge vorliegen.

Des weiteren ist aus der Rentenauskunft die Höhe des erworbenen Anspruchs auf Altersrente sowie Anspruch auf teilweise- bzw. volle Erwerbsminderungsrente zu entnehmen.

Falls nicht vorhanden, bei Ihrer zuständigen Rentenversicherung eine Rentenauskunft anfordern.

2 ) wichtige Hürde:

Die medizinschen Voraussetzungen

Die erste wichtige Krux ist für viele Betroffene der Geburtsjahrgang!

Warum:

Für vor dem 1.1.1961 Geborene gibt es unter ganz eng gefaßten Kriterien noch eine teilweise Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit.

(Vertrauensschutz)

Dies würde voraussetzen, daß Sie in Ihrem Beruf nur noch maximal 3 bis unter 6 Stunden pro Arbeitstag tätig sein können.

Wird eine solche Rente bewilligt und ist am allgemeinen Arbeitsmarkt kein passender Teilzeitarbeitsplatz verfügbar, so kann in vielen Fällen eine volle Erwerbsminderungsrente (wegen verschlossenem Arbeitsmarkt) bewilligt werden.

Für nach dem 1.1.1961 Geborene gibt es keinen Vertrauensschutz mehr.

Diese Antragsteller werden seitens der Rentenversicherung gerne auf leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen!

Pförtner, Museumswärter, Nachtportier.............!

Auch dann, wenn am allgemeinen Arbeitsmarkt überhaupt keine leichte Tätigkeit verfügbar ist!

Der einzige Rettungsanker wäre hier der glaubhafte Nachweis (Fakten), warum Ihre Restleistungsfähigkeit auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt auf unter 3 Stunden und auf Dauer, abgesunken ist!

3) wichtige Hürde:

Die meisten Anträge auf Erwerbsminderungsrenten werden abgelehnt, weil die dazu erforderlichen "Fakten" nicht präsentiert werden können und weil die Betroffenen ohne kompetenten Rechtsbeistand an die Sache herangehen!

Es fehlen meist aussagefähige medizinsche Atteste und Gutachten (Fakten) der behandelnden Ärzte, aus welchen zweifelsfrei und glasklar ersichtlich sein muß, warum Ihre noch vorhandene Restleistungsfähigkeit auf Dauer, auf unter 3 Stunden, am allgemeinen Arbeitsmarkt, auch für leichte Tätigkeiten abgesunken ist.

Fazit:

A)

Ein Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente ist unter anderem dann sinnvoll, wenn mit den erworbenen Rentenhöhen der Lebensunterhalt bestritten werden kann.

B)

Wenn die oben erwähnten "Fakten" vorliegen!

C)

Ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente macht keinen Sinn, wenn die behandelnden Ärzte keine glasklare Begründung formulieren, warum und wie genau sich Ihre gesundheitlichen Einschränkungen auf Ihre Leistungsfähigkeit nachteilig auswirken!

Denn die medizinischen Mitstreiter der Rentenversicherung werden immer zuerst zu Gunsten Ihres Auftraggebers argumentieren und nicht zu Gunsten der Antragssteller!

D)

Wer einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente einreicht der muß damit rechnen, daß er zur Prüfung seiner noch vorhandenen Leistungsfähigkeit in eine REHA-Maßnahme eingewiesen wird.

Denn:

REHA geht vor Rente!

Im Zusammenhang mit einer REHA kann die Rentenversicherung ggf. eine Umschulung einleiten!

(Je nach Alter ist diese Variante mehr oder weniger realistisch.)

Abschließend hier anschließend der link zu der Broschüre der Deutschen Rentenversicherung "Netz für alle Fälle!"

Der Link ist aus Sicherheitsgründen ungekürzt!

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/30430/publicationFile/16891/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Aus dieser topaktuellen Borschüre können Sie weitere, wissenswerte Details entnehmen!

Bitte beachten Sie außerdem:

Ab dem Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Erwerbsminderungsrente fließen in der Regel keine Beiträge mehr auf das Rentenkonto.

Die bis dato erworbenen Ansprüche auf Altersrente werden dann ggf. auf Lebenszeit eingefroren.

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

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Hallo ArmerTeufel,

Ihr Anliegen ist gar nicht so außergewöhnlich, wie dies auf den ersten Blick aussieht.

Warum?

Weil Sie den absolut lebensgefährlichen Beruf eines Bergmannes unter Tage niemals mit einer anderen Tätigkeit vergleichen können.

Diesem Umstand trägt auch die deutsche Rentenversicherung Rechnung!

Siehe hierzu Video

http://www.youtube.com/watch?v=UOn8gP5woKY

Sie finden den entsprechenden Passus etwa bei 2 Minuten oder auf der Webseite der deutschen Rentenversicherung unter dem Vordruck R101 Seite 5 von 23!

Ich bin z.B. Jahrgang 1949 und zu dieser Zeit galten die Bergleute unter anderem als die bestbezahlten Arbeiter in Deutschland.

Das ist der Unterschied!

Ist Ihre Frage somit beantwortet?

Beste Grüße

Konrad

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