Hallo suedseeperle,
Sie schreiben:
Bekommt man Berufsunfähigkeitsrente wenn man aufgrund einer Augenerkrankung Fahrverbot bekommen hat?
Antwort:
https://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf
Ein Fahrverbot als solches hat auf die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente keinen Einfluß!
Bei der Erwerbsminderungsrente geht es in allererster Linie um den glasklaren Nachweis in der eigenen Krankenakte, inwieweit die Leistungsfähigkeit durch die gesundheitlichen Gebrechen auf Dauer eingeschränkt ist!
https://erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/
Auf Dauer = mindestens 6 Monate und länger!
In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es seit 31.12.2000 keine Berufsunfähigkeitsrente mehr, diese wurde ab 1.1.2001 durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt!
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Grundvoraussetzung für die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente ist die Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen!
Auf Ihrem DRV Rentenkonto müßen mindestens
60 Beitragsmonate (5 Jahre)-
davon in den letzten 5 Jahren
mindestens 36 Beitragsmonate (3 Jahre)
nachgewiesen werden!
Fehlt da auch nur ein Monats - Beitrag,
besteht in der Regel keine Chance auf Erwerbsminderungsrente!
Im nächsten Schritt geht es
um den Nachweis der medizinischen Voraussetzungen!
Wer nach dem 1.1.1961 geboren ist,
hat in der DRV keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit!
Für die Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente
muß an Hand der eigenen Krankenakte glasklar
und sehr detailliert nachgewiesen werden,
daß die Leistungsfähigkeit auch für leichte Tätigkeiten
am allgemeinen Arbeitsmarkt
dauerhaft auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag,
auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt,
abgesunken ist!
(Leichte Tätigkeiten
= zum Beispiel Pförtner, Museumswärter, Nachtportier, usw.)
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Rentenalter wäre erst in 5 Jahren erreicht. Kam man BU Rente beantragen?
Antwort:
Wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann bei der zuständigen DRV-Rentenanstalt ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente eingereicht werden!
Ob diesem Antrag statt gegeben wird, das ist eine andere Sache und hängt nicht zuletzt von der medizinischen Beweisführung ab!
Wenn die betreffende Person vor dem 2.1.1961 geboren ist, besteht ggf. Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit, wenn die Leistungsfähigkeit im allgemein anerkannten und ausgeübten Beruf auf Dauer, auf 3 bis unter 6 Stunden abgesunken ist!
In diesem Fall bestünde ggf. die Möglichkeit, einen Antrag auf teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit und ergänzend eine volle Erwerbsminderungsrente wegen verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt einzureichen!
Stichwort: "Arbeitsmarkt-Rente!"
Allerdings kontert hier die DRV oft mit sogenannten Verweisungsberufen und macht Betroffenen ggf. das Leben schwer!
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Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad