Wie weit reicht Chatverlauf / Aussage für Urteil vor Gericht?
Wenn jemand dem Richter vor Gericht sagt der hat Drogen verkauft und hat nen Chatverlauf wie weit reicht das für ne Verurteilung/Hausdurchsuchung dabei geht die Verhandlung um was völlig anderes. Bitte nur antworten wenn man Ahnung hat. Danke
2 Antworten
Wenn es in der Verhandlung um etwas völlig anderes geht, was hat dan die Sache mit den Drogen darin zu tun?
Beispiel:
Jemand ist angeklagt, weil er einen Verkehrsunfall verursacht haben soll, bei dem Jemand verletzt wurde. Anlage überhöhte Geschwindigkeit, Straßenverkehrsgefährdung, fahrlässige Körperverletzung.
Der Geschädigte sagt in er Zeugenaussage, ich kenne den Angeklagten, der verkauft in der Disco immer Speed an die Gäste.
Das geht nicht in die Verhandlung und das Urteil ein, weil es nicht angeklagt ist. Nur wird der Staatsanwalt vermutlich eine neue Ermittlung wegen Drogenhandel aufnehmen.
Wenn der Staatsanwalt zu der Überzeugung kommt, dass der Chatverlauf wahrscheinlich echt ist, wird er vermutlich ein neues verfahren aufmachen, einen Durchsuchungsbeschluss beantragen, und wenn der Richter auch hinreichend davon überzeugt ist, dass an der Sache was dran ist, steht ervmutlich irgendwann morgens um 6 die Polizei bei der Person vor der Tür. Und um 6:01 Uhr vermutlich hinter der Tür...