Wie viel Puffer/ Reserve sollte ein Startup beim Kapitalbedarf einplanen?

1 Antwort

Im ersten Monat nimmt die GmbH aber nur 5.000 EUR ein und besitzt damit nur noch 15.000 EUR

Nein, bei nur 10.000,- Liquiditätsreserve, sind nicht mehr 5.000,- vorhanden, sondern das Konto wäre mit 5.000,- überzogen.

Die Kosten belaufen sich wie gesagt auf 20.000 EUR, die GmbH ist mit -5.000 EUR insolvent

Falsch, die haben zwar entweder 5.000,- Euro unbezahlte Rechnungen, aber sie sind nicht überschuldet (1. Insolvenzgrund), udn auch nciht zwingend zahlungsunfähig, denn dafür müssten die Zahlungen komplett eingestellt worden sein.

Für die Anfangsinvestition muss sie 90.000 EUR aufbringen, 10.000 EUR bleiben übrig

Natürlich ein eklatanter Planungsfehler. Wenn ich bei 100.000,- Finanzen 90.000,- davon investiere, habe ich einen ganz schlechten Geschäfts- und Liquiditätsplan gemacht.

Die Planung geht auf 50.000,- Umsatz. Da muss ich ja davon ausgehen, dass ich das erst nach einigen Monaten erreiche. also 1. Monat 5.000,-, zweiter 10.000,-, dritter 15.000,- usw.

Daraus ergibt sich der Bedarf an Betriebsmitteln.

Die Gründerin benötigt 122.000 EUR zur Eröffnung einer Buchhandlung
Der Betrag beinhaltet 3.000 EUR "Reserve"

Na ja, das Beispiel ist eben von der IHK und nicht von einem vernünftigen Berater.

Das was am Plan der IHK jedoch gut ist, ist die monatliche Liquiditätsübersicht. Wenn das auch noch vernünftige Zahlen wären, würde man dort sofort merken, wo es hakt.

Beide Fälle scheinen mir nicht ausreichend durchdacht? Müssten
beide Startups nicht einen "Notfallpuffer" für zumindest drei Monate
haben?

Das merke ich automatisch, wenn ich die vermutlichen Umsätze (realistisch) schätze udn die entsprechenden Kosten in die laufende Liquiditätsübersicht einsetze. Dann habe ich den vermutlichen Liquiditätsverlauf.

Dann mache ich die gleihe Übersicht (ist ja kein Problem bei Exceltabellen eine Kopie anzufertigen) und setze geringere Umsätze als "Notfallszenario" ein.

Dann weiß ich, wie hoch für den schlehcten Fall die Reserve gegenüber dem Normallfall sein muss.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Früher Revisionsleiter einer Privatbank

NasiGoreng  29.09.2016, 17:03

Na ja, das Beispiel ist eben von der IHK und nicht von einem vernünftigen Berater.

Leider gibt es für die IHKn keine strenge Qualitäts- und Kostenaufsicht. Diese würden die Zwangsmitgliedschaft vielleicht noch erträglich machen.

Die Kammern bieten keine Leistungen an, welche von Berufsschulen, Unternehmen und Unternehmensverbänden nicht besser und billiger erbracht werden könnten. 

Sie sind Versorgungseinrichtungen für abgehalfterte Politiker und Bürokraten und der Hort der Vetterleswirtschaft - zu Lasten der Zwangsbeitragszahler. Gute Unternehmer brauchen keine Kammern!

wfwbinder  29.09.2016, 18:34
@NasiGoreng

Und da sie selber Gründercoaching anbieten, werden Gründer, die sich einen freien Gründercoach gesucht haben, in dem Interview dort mehrfach gefragt, ob sie nicht lieber einen IHK Berater nehmen wollen.