Berufsausbildungsbeihilfe BAB 2020/2021 über 28 Jahre , allein Wohnend?
Hey liebe Community,
Ich bin 28 Jahre alt, bin in der Privatinsolvenz und habe nun eine Duale Ausbildung mir ergattern können!
Leider brutto 440.
Vorher war ich arbeitslos / arbeitssuchend gemeldet und habe ALG 3 erhalten.
Nun werde ich aufgefordert Bafög und BAB zu beantragen.
Mal ehrlich, wie kriege ich weiterhin aufstockung auf HARZ IV ?
3 Antworten
Leider brutto 440.
????? Mindestausbildungsvergütung betrug seit 2020 ..... 515 Euro ....
https://www.ausbildung.de/ratgeber/gehalt/
Bisher gab es für Auszubildende in Deutschland keinen Mindestlohn. Das hat sich inzwischen aber geändert. Seit dem 1. Januar 2020 steht auch Azubis vom Gesetz her eine Mindestvergütung zu. Der Mindestlohn für Auszubildende ist im bundesweiten Berufsbildungsgesetz geregelt, das 2019 überarbeitet wurde.
Für dich bedeutet das konkret: Wenn du deine Ausbildung im Jahr 2021 gestartet wird, bekommst du mindestens monatlich mindestens 550 Jahr brutto. Es gibt aber einige Ausnahmen.
Welche konkrete Ausbildung strebst Du an?
Gilt dafür bezüglich des Ausbildungsentgeltes der Höhe nach eine Ausnahmeregelung??
Hinsichtlich einer Dualen Ausbildung dürfte dann nur BAB möglich sein.
Allerdings wird in der Regel nur die erste Ausbildung gefördert.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/Merkblatt-BAB_ba013469.pdf
Inwieweit Du noch ergänzende Leistungen nach SGB II bekommen kannst, wäre mit dem zuständigen JC zu klären.
In der Fitnessbranche. Den Fitnessökonom. Wäre meine erste Ausbildung im Sinne von Förderung durch ein Amt.
Du wirst auch weiterhin ALG 2 erhalten, sollte BAB/Bafög abgelehnt werden und bist dann einfach Aufstocker.
Es heißt zwar, eigentlich gibts für Studenten/Azubis kein ALG 2 ... aber in der Regel wird der Antrag immer genehmigt. Ich habe bisher noch keinen erlebt, wo das Jobcenter wirklich abgelehnt hat.
Sollte es aber doch BAB/Bafög geben und nicht genug sein, kannst du auch mit ALG 2 aufstocken.
Auf welcher Grundlage kann ich denn kämpfen wenn alle stricke reißen und die nein sagen :X!?
Ist mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht möglich, da Schüler und Studenten grundsätzlich keinen Anspruch auf ALG II haben.
Ausnahmen siehe z.B. hier:
Ausnahmsweise: ALG II („Hartz IV“) für Studenten und Schüler - Studis Online (studis-online.de)
Bafög gibt es ja allerdings ohnehin nicht bei einer dualen Ausbildung. Vermutlich war das ein Textbaustein und es stand in der Aufforderung "Bafög/BAB".
BAB muss aber jedenfalls beantragt werden, und ob es bei Ablehnung (z.B. wegen Zweitausbildung) oder wegen geringer Höhe noch H4 oder Wohngeld gibt, müsste man dann nochmal sehen.
Gibt es auch im dualen Ausbildungssystem. Bafög ist Studiengang / Studierendenwerk abhängig
Ich habe auch schon 3 Jahre beitragspflichtig gearbeitet.
Ich bin sehr gespannt wie es ausgeht, da ohne, ich kündigen muss.
Auch wenn die Eltern Rentner sind und unter umständen zuviel verdienen?