Wie verhält es sich, wenn man untervermietet weil Vermieter das erlaubt, muß man Steuer für zahlen?
Wenn man einen Teil untervermieten würde seiner Wohnung, weil der Vermieter das erlaubt, ist das Geld, daß man dafür dann erhält, sogesehen Miete, die man dann versteuern muß? Weil eigentlich bezahlt man davon dann ja selber den Vermieter, vermutlich also nicht?
3 Antworten
Nein. Du hast dann Einkünfte aus Vermietung. Dagegen ist natürlich der Betrag aufzurechnen, den Du anteilig selbst an Deinen Vermieter zahlst, aber es wird ein Betrag übrigbleiben, wenn Du das nicht für Selbstkosten anbietest. Dieser Restbetrag (Überschuß) ist zu versteuern.
Zu versteuern ist der Ertrag aus der Untermiete, nicht der Umsatz. Du kannst die Eigenkosten gegenrechnen. Damit Du Dich aber nicht verrechnest: Du kannst natürlich nicht die Miete für die gesamte Wohnung von der Untermiete abziehen, sondern nur das, was auf den untervermieteten Teil anteilig entfällt.
es handelt sich hier um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG).
Allerdings werden hier Werbungskosten angesetzt (anteilige Miete von dir an den Vermieter), welche geltend gemacht werden. Steuerpflichtig ist der Überschuss.