Wie oft muss ich als Mieter Besichtigungen zulassen? Muss ich diese auch an Wochenenden zulassen? Darf ich dem Vermieter dabei den Zutritt verwehren?
Darf ich dem Vermieter nur Termine ab 19 Uhr anbieten unter der Woche?
Meines Erachtens, darf ich dem Vermieter den Zugang zur Wohnung bei den entsprechenden Besichtigungen verweigern. Ist dem so? Ich bin ja Zuhause und die potentiellen Nachmieter können mit mir die Wohnung besichtigen.
3 Antworten
Relativ einfach - Samstag ist ein ganz normaler Werktag, und der Vermieter kann in Absprache mit Dir z.B. bei Verkauf des Objektes bzw. nach Deiner Kündigung mehrfach Termine zur Besichtigung anberaumen. Und in diesem Zusammenhang kannst Du dem Vermieter den Zutritt zur Wohnung nicht verweigern.
Wenn Du dem Vermieter den Zutritt zwecks Besichtigung verweigerst, machst Du dich ggfls. schadensersatzpflichtig!
Der Vermieter muss die Termine aber auch rechtzeitig ankündigen (7 Tage vorher) und hat auch auf Dich Rücksicht zu nehmen. Anstelle rumzustreiten/Krieg zu führen, gebe den Vermieter Tage mit "realistischen" Uhrzeiten vor. Und nicht nur Termine ab 19 Uhr!
Was steht im Mietvertrag?
Falls da nichts steht gelten die allgemein üblichen Zeiten:
- Die üblichen Besichtigungszeiten sind werktags von 10:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 18:00 Uhr, ggf. auch zwischen 19:00 und 20:00 Uhr.
- Der Samstag gilt dabei als Werktag.