Es gibt eventuell Kulanzregelung von 14 Tage, aber grundsätzlich gilt:
Die Anzeige Ihrer Gewerbeanmeldung ist sofort zum Beginn der Gewerbetätigkeit fällig. Wenn Sie Ihr Gewerbe verspätet anzeigen, müssen Sie mit einer Geldbuße rechnen.
so steht es zumindest hier und regelt die Bedingungen für Baden Württemberg:http://www.service-bw.de/zfinder-bw-web/processes.do?vbmid=0&vbid=7764
Ach ja, eine Gewinnerzielungsabsicht wird übrigens unterstellt...