Wie lange kann ich als Bürge das gezahlte Geld vom Kreditnehmer zurück fordern?

2 Antworten

Die Sache ist ganz einfach:

Nach § 774 BGB geht die Hauptforderung auf den Bürgen über.

Der in Anspruch genommene Bürge ist Rechtsnachfolger des Hauptschuldners im Sinne dieser Bestimmung aus der ZPO:

https://dejure.org/gesetze/ZPO/727.html

Du mußt nur auf dem Dir doch sicherlich vorliegenden Originalvollstreckungstitel eine Vollstreckungsklausel zu Deinen Gunsten setzen lassen.

Angesichts der Verjährungsfrist von 30 Jahren stellt sich die Frage der Verjährung derzeit nicht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Privatier59  17.01.2019, 07:20

Sorry, natürlich nicht Rechtsnachfolger des Hauptschuldners, sondern des Gläubigers. Hauptschuldner ist hier Deine Ex-Frau, Gläubiger die Bank.

30 Jahre, wenn Du einen Titel gegen Deinen Schuldner hast.

Aber so ganz verstehe ich die Frage nicht.


Peterma 
Beitragsersteller
 16.01.2019, 22:46

Also ich habe für einen Kredit für meine Exfrau gebürgt. Wir hatten ein Haus gekauft, Sie war die Kreditnehmerin, ich der Bürge. Bei der Scheidung habe ich auf das Haus verzichtet und dann kam die Vollstreckung der Bank, da sie die Raten nicht bezahlt hat. Da ich das Geld nicht hatte, wurde der Lohn gepfändet, was sich bei 12T € über eine gewisse Zeit erstreckt hat.

Nun habe ich überlegt, das Geld zurück zu fordern, per Anwalt. Aber ist das evtl. schon verjährt, oder lohnt es sich einen Anwalt zu beauftragen mit der Rückforderung?

correct  16.01.2019, 23:52
@Peterma

Dazu brauchst Du erstmal gar keinen Anwalt - aber Du kannst damit "drohen".

Aber - ist denn bei der Ex was zu holen?

Und was ist mit dem Anteil an dem Haus?

Peterma 
Beitragsersteller
 17.01.2019, 00:21
@correct

Sie hat das Haus vetkauft denke ich. Bei der Scheidung hab ich darauf verzichtet. Sie ist wieder verheiratet und ein Versuch, das Geld zurück zubekommen wäre es wert. Von selbst würde sie nicht zahlen, deshalb der Anwalt.

Aber irgenwo hab ich gelesen, dass Ansprüche aus einer Bürgschaft nach drei Jahren verjährt sind. 😳

hildefeuer  17.01.2019, 11:41
@Peterma

Da must Du wissen, wenn bei der Schuldnerin nix zu holen ist und auch keine Besserung für die nächsten 30 Jahre in Aussicht ist, wird das sinnlos sein. 30 Jahre sind eine lange Zeit, da kann schon geerbt werden. Ist aber alles mit Kosten verbunden, die Dir der Anwalt sicherlich auf Nachfrage nennen wird. Auf der anderen Seite scheinen 12T nicht viel, aber rechne mal 5% Zinsen dazu, dann wäre es eine beachtliche Summe. Normalerweise macht man das nur, wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat.