Kleinreparatur, wenn Wasser im Heizkessel (Gasheizung) aufgefüllt werden muß?
Muß man als Mieter den Handwerker zahlen, wenn die Heizung nicht funktioniert, u. dieser feststellt, daß kein Wasser im Heizkessel ist und dieses demzufolge füllt (Gasheizung, mit eig. Wasserkessel).Zählt das zu Kleinreparaturen gem.Mietvertrag? An den Heizkessel kommt man gar nicht direkt dran, demzufolge kann der Schaden nicht durch den Mieter verursacht worden sein und : das Wasser sollte nicht ausgehen, ein techn. Defekt. Kann der Vermieter trotzdem Kostenübernahme fordern?
3 Antworten
Ich verkompliziere das nun mal nicht, sondern unterstelle, dass die Heizung nicht warm wurde, der Monteur wurde gerufen, füllte Wasser nach und es funktionierte wieder.
Ein "Schaden" kann da gar nicht enstanden sein. Dieses Wasserauffüllen gehört zur ganz normalen Wartung einer Heizungsanlage und wird in ordentlichen Häusern mind. 1x jährlich durchgeführt.
Die Kosten dafür sind ebenfalls ganz normal umlagefähig, es ist schliesslich keine Reparatur - auch keine kleine.
Die Beschreibung der Schadens-, Vertrags-, Wohnungs- und Heizungssituation ist unklar.
Dezentrale Heizung in der Wohnung oder Zentralheizung für mehrere Wohnungen? Gemietete Wohnung oder Haus? Wie lautet die Kleinreparaturklausel im Mietvertrag genau? Welcher genaue Schaden ist entstanden?
Ich glaube, Du ordnest das der falschen Rubrik zu: Es geht da nicht um Reparatur, sondern um Wartung der Zentralheizung und insofern kann das zu den Heizkosten gehören. Schau in § 2 Nr.4a der Betriebskostenverordnung: