Trotz Krankenkassen Schulden verreisen ?
Hallo.
Wie sieht es beim Flughafen mit der Kontrolle aus wenn man angenommen bei der gesetzlichen Krankenkasse beziehungsweise beim Hauptzollamt Schulden hat und ein Vollstreckungsbescheid vorliegt. Darf man innerhalb der EU problemlos verreisen oder gibt es bei der Kontrolle am Flughafen dann Probleme und es wird versucht die Schuldensumme einzubeziehen oder sogar Festnahme ?
3 Antworten
Schulden, die der Zoll eintreibt, führen nicht zu einem Verbot der Ausreise oder zu einer Festnahme.
Nur wenn Du bereits zur Abgabe der Vermögensauskunft geladen wurdest, und da nicht erschienen bist, kann ein Haftbefehl erlassen werden. Aber das müsstest Du wissen. Denn da halten die Dich auf dem Laufenden. Ein bloßer Vollstreckungsbescheid ist kein Grund für eine Festnahme. Und selbst da ist es - meiner Ansicht nach - nicht so, dass man am Flughafen festgenommen wird.
Man wird gebeten die Schulden zu bezahlen oder man wird an der Ausreise gehindert - allerdings nur wenn man den Schengenraum verlässt. Innerhalb Schengens passiert nichts.
Der Vollstreckungsbescheid wird dort vollstreckt, wo man dich antrifft und wenn das am Flughafen ist, dann eben dort. Habe schon von Leuten gehört, die in Schiphol an der Weiterreise gehindert wurden, weil sie in NL ihren Strafzettel nicht bezahlt haben.
Der Vollstreckungsbescheid an sich schränkt aber natürlich nicht automatisch deine Reisefreiheit ein und schon garnicht innerhalb des Schengenraumes.
schon einmal überlegt statt zu verreisen die Schulden zu zahlen ?