Wie kommt ein Mietvertrag über ein möbliertes Zimmer zustande?
Wird aus einem Mietvertrag für ein Zimmer automatisch ein Mietvertrag über ein möbliertes Zimmer, wenn dem Mieter - im Gegenseitigem Einverständnis- Möbel zur Nutzung überlassen werden?
Meine Absicht war, einen üblichen WG Zimmer Mietvertrag zu vereinbaren.
Die Möbel die sich im Zimmer befinden, sind nicht Teil des Mietvertrags, sondern dem Mieter unentgeltlich überlassen. Dieser kam aus dem Ausland zurück und hatte so gut wie nichts an Möbeln, so dass er sich Anschaffungen sparen konnte.
Nun argumentiert mein Mieter, dass es sich um ein möbliertes Zimmer handelt und deshalb eine verkürzte Kündigungsfrist gilt.
Kann das sein, dass mein Entgegenkommen mir nachteiilig ausgelegt werden kann?
De facto ist es noch schwieriger, denn die Vereinbarung wurde mündlich geschlossen und somit steht Aussage gegen Aussage.
Beim nächsten Mail bin ich schlauer. Aber mich interessiert grundsätzlich, ob ich künftig den Vertrag so gestalten muss, dass der Fall "möblierte Vermietung" explizit ausgeschlossen ist.
Danke für fachkundigen Input.
2 Antworten
Was besprochen wurde, kann keiner beweisen. Im Zweifel kommt der Mieter daher mit seiner Begründung durch, denn das Zimmer und die Möbel sind ja offenkundig von dir.
Künftig schließt du einfach nur noch schriftliche Mietverträge ab. Dann gelten die dort festgehaltenen Regeln, sofern diese nicht unwirksam sind. Explizit ausschließen musst du dann nichts.
Vermietung vom möbelierten Zimmer bedeutet verkürzte Kündigungsfrist, alles andere ist nicht beweisbar!
Was anderes stellt es nicht dar, wenn Du die Möbel drin lässt!