Das ist nur möglich, wenn das Gesamteinkommen des Partner unter 485 EUR (Stand 2023) liegt
Lieber Stefan, die Steuerfragen kann ich nicht beantworten, da ich keine Ahnung davon habe. DieFamilienversicherung ist kurz erklärt
Sowohl in der gesetzlichen Krankenversicherung als auch in der sozialen Pflegeversicherung sind die Familienmitglieder nur dann beitragsfrei mitversichert, wenn sie einen einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, nicht selbst versichert sind, nicht versicherungsfrei oder von der Versicherung befreit sind, nicht hauptberuflich selbstständig sind (was bei Deinem Kind ja kaum sein kann) und kein regelmäßiges Gesamteinkommen über 485 EUR haben.
BG Hartmut
So ganz kann ich Angelsip nicht zustimmen.
Zu 1
Dazu muss ich erst wissen, ob Du Selbstständig bis oder Angestellter? Ein Selbständiger hat keinen Bruttolohn.
Zu 2
Nein, siehe Frage 3.
Zu 3
JaKrankenversicherung
Ca 740,00 EUR (kleine Unterschiede von Kasse zu Kasse wegen den Zusatzbeiträge)
Pflegversicherung
Zwischen 3,05 bis 3,30 Prozent von 4.687,50
Rentenversicherung
alte Bundesländer 1.283,40 EUR
neue Bundesländer 1.199,70 EUR
Arbeitslosenversicherung
alte Bundesländer 154,80
neue Bundesländer 165,60 EUR
zu 4
Strafbar ist es nicht, wenn man nicht krankenversichert ist – auch wenn die Krankenversicherung eine Pflichtversicherung ist. Seit 2009 gilt gemäß § 193 Absatz 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) die allgemeine Krankenversicherungspflicht für alle Menschen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Angestellte haben damit in der Regel keine Probleme, weil sie direkt über den Arbeitgeber versichert sind. Doch zum Beispiel Selbstständige mit geringen Einkünften verzichten manchmal auf eine Krankenversicherung, um die relativ hohen Beiträge zu sparen.
Trotzdem hat es weitgehende Konsequenzen:
Wer nicht versichert ist und so auch keine Versicherungsbeiträge zahlt, muss mit einigen Konsequenzen rechnen:
Es häufen sich Beitragsschulden an. Die treibt im Zweifelsfall der Zoll ein – zum Beispiel durch eine Kontopfändung.
Zusätzlich erheben die Versicherer Säumniszuschläge.
Es wird nur noch eine Grundversorgung in Notfällen und bei Schwangerschaft gewährt.
Da die Krankenversicherung ein verpflichtender Teil des deutschen Solidarsystems ist, werden die Beiträge auch dann fällig, wenn man keine Leistungen in Anspruch nimmt. Wer eine gewisse Zeit nicht krankenversichert war, muss die ausstehenden Beiträge deshalb begleichen, wenn er in die Krankenversicherung zurückkehrt. Menschen, die aus finanzieller Not heraus keine Krankenkassenbeiträge mehr bezahlt haben, geraten so schnell in einen Teufelskreis.
Die Höhe des "Haupteinkommens" spielt keine Rolle. Wichtig ist, dass der Minijob nicht beim gleichen Arbeitgeber bestehen darf. Sonst wird das Einommen zusammengerechnet.
Arbeitgeber (im gewerblichen Bereic) haben insgesamt höchstens 31,15 Prozent Abgaben. Du zahlst nur 3,6 Prozent Rentenversicherung von deinem Verdienst.
Allerdings kannst Du auch auf die Rentenversicherungspflicht verzichten, dann fallen diese 3,6 Prozent weg. Ist im Moment aber nicht ratsam, einen Befreiungsantrag zu stellen.
Gewerbliche Arbeitgeber müssen monatlich per Beitragsnachweis der Minijob-Zentrale die Abgaben für alle Minijobber melden und diese bezahlen.
Hallo Mauro, erst einmal zu der hauptberuflichen Selbständigkeit. Hier kommt auch noch darauf an, ob die Angestellte Person SV-Plichtig angestellt oder Minnijobber ist.
Hauptberuflich ist eine selbstständige Erwerbstätigkeit dann, wenn sie von der wirtschaftlichen Bedeutung und dem zeitlichen Aufwand her die übrigen Erwerbstätigkeiten zusammen deutlich übersteigt und den Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit darstellt (vgl. Gesetzesbegrün-dung zu § 5 Abs. 5 SGB V, Bundestags-Drucksache 11/2237 S. 159); in diese Beurteilung sind selbstständige Tätigkeiten als land- oder forstwirtschaftlicher Unternehmer oder als Künstler oder Publizist mit einzubeziehen. Die Rechtsprechung hat diese Erwägungen im Gesetzgebungsverfahren zur Auslegung des Begriffs der hauptberuflich selbstständigen Erwerbstätigkeit übernommen und sich dem angeschlossen. Dem Kriterium „Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit“ kommt allerdings keine eigenständige Bedeutung zu (vgl. Urteil des BSG vom 29.09.1997 - 10 RK 2/97 -, USK 9766); es stellt insbesondere kein eigenständiges Tatbestandsmerkmal dar, sondern dient lediglich der Verdeutlichung des Begriffs „hauptberuflich“.
Das BSG kassierte diese gelebte Verwaltungspraxis schon einmal am 29.02.2012 ein. Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) beugten sich der Entscheidung. Die Arbeitgeberfunktion hatte danach kein Alleinstellungmerkmal mehr. Grundsätzliche Hinweise zum Begriff der hauptberuflich selbstständigen Erwerbstätigkeit. Nun ist es wieder anders. Seit 23.7.2015 gibt es die neuen Grundsätzlichen Hinweis, die bei der Beurteilung Unterstützung bieten:
Soweit Personen im Zusammenhang mit ihrer Erwerbstätigkeit einen SV- pflichtigen Arbeitnehmer regelmäßig geringfügig oder mehr als geringfügig beschäftigen, greift wieder die alte „gesetzliche Vermutung“.
Ob Du Deinen Arbeitgeber fragen musst, regelt Dein Arbeitsvertrag. Da dieser nicht vorliegt, kann die Frage auch nicht seriös beantwortet werden.
Grundsätzlich ist zumindest der Arbeitgeber zu informieren und in Deinem Fall der Arbteitgeber der Arbeitsaufwand mitzuteilen.
Erst einmal muss Sie prüfen ob Sie Mitglied in der KVdR werden kann oder freiwilliges Mitglied wird. Der Unterschied liegt nicht in der Beitragshöhe sonder bei den Einkommensarten.
Versicherte mit gesetzlichem Rentenanspruch werden Mitglied der KVdR, wenn sie in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens zu mindestens 9/10 in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder familienversichert waren. Die Vorversicherungszeiten fallen in die Zuständigkeit der gesetzlichen Krankenkassen, die eine konkrete Beratung dazu anböten, so die Bundesregierung. Bei der Ermittlung der Vorversicherungszeiten wird auch eine freiwillige Mitgliedschaft berücksichtigt. Zeiten in einer Privaten Krankenversicherung (PKV) werden nicht als Vorversicherungszeit in der GKV anerkannt. Wenn die Vorversicherungszeit nicht ausreicht, werden die gesetzlich Versicherten als Rentner in der GKV zu höheren Tarifen freiwillig versichert.
Unlängst hat der Bundestag eine Gesetzesänderung beschlossen, wonach Kindererziehungszeiten mit pauschal drei Jahren pro Kind auf die KVdR angerechnet werden. Damit sollen Nachteile für Mütter ausgeglichen werden, die während der Erziehungszeiten nicht in der GKV versichert waren. Die Regelung ist 1. August 2017 in Kraft treten.
Dann wählt Deine Mutter die Krankenkasse. Nach der Familienversicherung gibt es keine Wartezeit.
Zu guter letzt füllt Sie noch die Vordrucke R810, 811 bzw. 815 aus.
Du musts die tatsächliche Berufsausbildung durch geeignete Urkunden/ Unterlagen/ Zeugnisse nachweisen.
Allein die Angaben des Berechtigten gegenüber der Rentenversicherung das er eine Berufsausbildung gemacht hat, reichen nicht aus. Als Nachweise können auch gelten:
- Unterlagen zum Lehrvertrag bei der IHK einzuholen,
- Lehranzeige bei der zuständigen Berufskammer oder durch Bescheinigung bei der Handwerkskammer, Eintragungen in der Lehrlingsrolle,
- eine Arbeitgeberbescheinigung,
- der Gesellenbrief oder das Prüfungszeugnis,
- SVA-Buch der ehemaligen DDR
- als letztes bleibt nur noch die Eidesstattliche Versicherung.