wie ist mit Einkommsteuer in Saudi Arabien, wenn man dort wohnt und arbeitet?

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Solange Dein Wohnsitz in Deutschland ist und Du nur vorübergehend im Ausland bist, bist Du unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland. Das regelt gleich der §1 EStG:

"Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig."

Die logische Konsequenz wäre daher gewesen - angesichts der attraktiven Steuerverhältnisse in Saudi Arabien Deinen Wohnsitz in Deutschland aufzugeben und nach Saudi Arabien zu verlagern. Nach der Rückkehr wäre der Wohnsitz wieder nach Deutschland zu verlegen. Hast Du Immobilien- oder Wertpapierbesitz, würde dies allenfalls für Einkünfte daraus eine beschränkte Steuerpflicht begründen. Da jedoch das Gehalt in Saudi Arabien wohl Deine Haupteinkunftsquelle ist, wäre das die günstigste Lösung.

Bist Du also in ganze 2014 in Saudi Arabien, prüfe die Verlegung des Wohnsitzes (Abmelden beim Einwohnermeldeamt) nach dort.


EnnoBecker  14.12.2013, 10:11

Muss nicht so sein. Wenn der Fragesteller in DE keine Einkünfte hat, schadet ihm auch der Progressionsvorbehalt nicht.

gandalf94305  14.12.2013, 10:15
@EnnoBecker

In Saudi Arabien würde er jedoch keine Einkommensteuer zahlen :-) Das ist in jedem Fall weniger als in Deutschland. Daher wäre die Abmeldung in Deutschland aus meiner Sicht durchaus sinnvoll.

EnnoBecker  14.12.2013, 10:21
@gandalf94305

Ich bin jetzt zu faul nachzusehen, aber ich bin sicher, dass es eine Rückfallklausel im DBA gibt oder ein treaty override (§ 50d (9) EStG) greift.

In dem Fall hättest du absolut recht: Der Wohnsitz in DE sollte aufgegeben werden. Allerdings funktioniert das nicht im Jahr des Wegzugs und im Jahr des wieder erfolgten Zuzugs. Man muss also mindestens ein komplettes Kalenderjahr dazwischen haben.

gandalf94305  15.12.2013, 15:31
@EnnoBecker

Mit Wohnsitz in Deutschland und meiner unbeschränkten Einkommensteuerpflicht in diesem Land bin ich leider auch gezwungen, meine Einkünfte aus Privatprojekten im heißen und sandigen Bereich hier zu versteuern... obwohl dort keine Steuern anfallen.

Mit der Auswanderung muß ich noch etwas warten, aber die deutsche Politik tut ihr Bestes, mich dazu zu bewegen.

hrachid 
Beitragsersteller
 27.12.2013, 19:48
@EnnoBecker

FYI Es gibt kein DBA mit Saudi Arabien fuer mein Bereich. soll ich mich abmelden von Deutschland. obohl meine Familie (frau und Kinder hier in DE leben?

gandalf94305  27.12.2013, 19:51
@hrachid

Frau und Kinder bleiben in Deutschland gemeldet. Du verlegst Deinen Wohnsitz ab 01.01.2014 nach Saudi Arabien. Dadurch verringert sich wahrscheinlich auch eine Müllumlage für Deine Familie - was auch der Tatsache entspricht, daß nun eine Person weniger dort wohnt. Mit einer getrennten Veranlagung zahlt Deine Frau dann wahrscheinlich deutlich weniger Steuern (wenn überhaupt) und Du auch keine (in Saudi Arabien).

EnnoBecker  29.12.2013, 09:41
@hrachid

Es gibt kein DBA mit Saudi Arabien

Doch. Es ist das "Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Saudi-Arabien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen von Luftfahrtunternehmen und der Steuer von den Vergütungen ihrer Arbeitnehmer vom 8. November 2007"

fuer mein Bereich

Nur klarstellend: Das konnte man ja nicht wissen.

wie gehe ich am besten vor, sobald ich Anforderung zur Steuererklaerung erhalte?

Lass Dich steuerlich beraten. Das geht auch von Saudi Arabien aus. Jeder deutsche Steuerberater hat Telefon und Internetanschluß.


EnnoBecker  29.12.2013, 09:42

Jetzt hat er die Frage nochmal reingestellt. Warum?

Du bist nicht durch Deine Eigentumswohnung angemeldet, sondern hast eine Eigentumswohnung und hast Dich an dieser Adresse mit Wohnsitz bei der Stadt/Gemeinde gemeldet.

Die Eigentumswohnung bleibt weiterhin Deine und Du wirst Steuern und Abgaben dafür zahlen, aber den Wohnsitz kannst Du verlagern.

Was also genau hat sich seit der ersten Stellung der Frage verändert? Ich habe nicht einmal einen Kommentar zur Antwort gesehen? Hast Du überhaupt irgendetwas davon gelesen? Auch verstanden?

Ich empfehle nun einen Steuerberater, da offensichtlich Antworten hier nicht zielführend sind.


EnnoBecker  15.12.2013, 08:48

Was also genau hat sich seit der ersten Stellung der Frage verändert?

Die Anzeige auf der Uhr.

Ich habe nicht einmal einen Kommentar zur Antwort gesehen?

Könnte daran liegen, dass es keinen gibt.

Hast Du überhaupt irgendetwas davon gelesen? Auch verstanden?

Das wird ein Rätsel bleiben.

Ich empfehle nun einen Steuerberater, da offensichtlich Antworten hier nicht zielführend sind

Absolut zutreffende Einschätzung.