Hallo, ich hatte einen Abwasserschaden bei der die Sauna im Keller beschädigt wurde. Muss die Versicherung den Wiederbeschaffungswert bezahlen?
Hallo, ich hatte einen Abwaaserschaden bei der die Sauna im Keller beschädigt wurde. (Die Versicherung hat den Schaden anerkannt) Muss die Versicherung den Wiederbeschaffungswert bezahlen? Ich hatte der Versicherung einen vergleichbaren Saunabausatz als Kostenvoranschlag eingereicht inklsive der anfallenden Arbeitstunden für den selbsteinbau. Jetzt will die Versicherubg das ich eine neue Sauna kaufe, diese einbaue und dann die Rechnung inkl. Bilder des Einbaus einreiche... Ich dachte eigentlich das die Versicherung den tatsächlichen Schaden bezahlt, egal ob ich wieder eine Sauna einbaue oder nicht.
3 Antworten
"Ich dachte eigentlich das die Versicherung den tatsächlichen Schaden bezahlt,"egal ob ich wieder eine Sauna einbaue oder nicht."
Wir sind hier doch nicht bei der Kfz-Kaskoversicherung.
Natürlich erstattet Dir die Versicherung nicht irgendwelche fiktiven Bausätze und Arbeitsstunden.
Hallo,
Schadensregulierungen werden nach dem Zeitwert ermittelt. Dazu zählt Anschaffungswert, Alter, durchschnittliche Gebrauchszeit sowie der Erhaltungszustand des Gegenstandes. Die Angaben zum Zeitwert müssen belegt werden oder werden aus eigens dafür vorgesehenen Tabellen entnommen.
......ein Veto vom Fachmann ! ;-)
man lernt nie aus, das ist das Gute an ff.net ....Danke !
Da hast du falsch gedacht. Die Versicherung handelt völlig korrekt. Wenn du eine neue Sauna einbaust, wird sie dir die Kosten erstatten. Je nach Alter wird vermutlich auch ein Abzug "Neu für alt" vorgenommen. Du sollst schließlich nicht besser dastehen, als vor dem Schadenfall.
Tust du das aber nicht, wird der Schaden allenfalls mit dem Zeitwert reguliert. Die fiktiven Kosten einer neuen Sauna spielen dann keine Rolle. Warum auch?
Unsinn, eine Hausrat- oder Gebäudeversicherung erstattet, im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung, den Neuwert.
Abzug "neu für alt" ? - Das gehört zur Kfz.-Kaskoversicherung, aber nicht hierher.
Danke, dachte immer das wäre bei Hausrat usw. ähnlich. Unsinn ist es aber insgesamt nicht, denn dass nur tatsächliche und keine fiktiven Kosten erstattet werden, ist ja korrekt ;-)
Nein, hier handelt es sich wohl um ein Schaden im Rahmen der Hausrat- oder Gebäudeversicherung. Dort wird, im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung, zum Neuwert erstattet.