Der Begriff der Betriebsrente (bAV) ist im Zusammenhang mit der Entgeltumwandlung völlig falsch.
Es handelt sich hier meist um weitestgehend zu 100% arbeitnehmerfinanizierte Lebensversicherungen die mit vielfachen Nachteilen für Arbeitnehmer verbunden sind.
Den Durchführungsweg, sprich den Anbieter, bestimmt der Arbeitgeber. Wechselt der Arbeitnehmer den Job ist dies hinsichtlich der bAV mit zahlreichen Nachteilen verbunden, da die Mitnahme der angesammelten Ansprüche zum neuen Arbeitgeber immer zum Nachteil für den Arbeitnehmer ist.
Die bAV ist nicht zeitgemäß, da sie völlig an den Anforderungen des heutigen Arbeitsmarktes vorbeigeht. Diese Form der "Betriebsrente" ist das Produkt der Arbeit der Versicherungslobby um weitere Einnahmequellen zu generieren, die sich im Zuge der massiven Absenkung des Rentenniveaus ergeben. Glücklich wer verbeamtet ist, er muss sich mit all diesem Schlamassel nicht rumärgern und kann später von einer üppigen Altersversorgung leben.