Ich stelle fest, daß die Antworten hier bzw. auf diesem Gebiet meist von den gleichen Kommentatoren mit der gleichen interessensmäßigen Ausrichtung kommen. Sie lassen meist  den Verkäufer erahnen, aber nicht den nüchternen Analysten.

Ich hätte dies auch gern den Kommentatoren bei deren Kommentar direkt gesagt, aber dies ist wohl wegen eines technischen Fehlers  oder anderen Grundes nicht möglich.

...zur Antwort

Ich würde mir eine norwegische oder schweizerische Bank mit guter Performance suchen und dort einen Sparvertrag abschließen.

Vorteil: keine Abhängigkeit vom kränkelnden Euro (z.B. Griechenland), kein Zugriffsrecht des deutschen Staates (wie z. B. bei der betrieblichen Altersvorsorge).

Was sicherlich bei den gegenwärtigen niedrigen Zinsen vorteilhaft ist, eine eigengenutzte Immobilie auf Kredit kaufen.

 

...zur Antwort

mein Kommentar zu Antwort von althaus vom 05.01.2015:

(die direkte Eingabe bei der Antwort wegen eines angeblichen technischen Fehlers nicht möglich)

Sehr schön. Sie dürfen dann gespannt sein, was sie ausbezahlt bekommen und was an Abzügen (vielleicht Steuer, vielleicht Kranken- und Pflegeversicherung) abgeht.

Viel Spaß im Rentenalter.

...zur Antwort

Von einem Bekannten hörte ich unlängst, daß sich eine Betriebsrente in Luft auflösen und die ganze Werbung um die Betriebsrente sozusagen als Schwindel herausstellen kann.

Dieser hatte für einen großen deutschen Konzern gearbeitet und jeden Monat den Zwangs-Abzug der Beiträge gezahlt. Aufgrund seines Berufsfeldes mußte er aber auch mal ab und zu den Arbeitgeber wechseln.

Als er schließlich Rente beantragen mußte und auch auf die Betriebsrenten zurückgreifen wollte, mußte er feststellen, daß sein Anspruch auf die Betriebsrenten alle samt gleich null waren.

Die Konsequenz von der Geschicht sich ganz genau informieren, über das was man da in einem Betriebsrentenvertrag unterschreibt und wenn man es nicht versteht, auf andere, transparentere Formen der Altersvorsorge zurückgreifen.

 

    .

...zur Antwort

Nach dem GMG unterliegt die sogenannte "Betriebsrente" der Kranken- und Pflegeversicherung.

Wer als "Besserverdiener" den höchsten Beitrag in die Kranken- und Pflegeversicherung einzahlt, wird ob dieser Solidarität mit einkommensschwachen Bürgern im Alter ein zweites Mal abkassiert.

Das gilt nicht nur für die vom Arbeitnehmer durch Gehaltsumwandlung aufgebrachten Eigenanteile, sondern auch für die vom Arbeitgeber "spendierten" Einzahlungen.

Falls der Arbeitnehmer ein Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze erzielt, spart der Arbeitgeber weder Steuern noch Sozialabgaben, wenn er diese (nicht geschenkten, sondern vom AN erwirtschafteten) Zahlungen direkt an den Mitarbeiter auskehrt. Gewinner dieser durch eine abstruse Gesetzgebung und Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes herbeigeführte Doppelveranlagung sind allein private Versicherungsunternehmen und die gesetzlichen Krankenkassen.

...zur Antwort

Der Begriff der Betriebsrente (bAV) ist im Zusammenhang mit der Entgeltumwandlung völlig falsch.

Es handelt sich hier meist um weitestgehend zu 100% arbeitnehmerfinanizierte Lebensversicherungen die mit vielfachen Nachteilen für Arbeitnehmer verbunden sind.

Den Durchführungsweg, sprich den Anbieter, bestimmt der Arbeitgeber. Wechselt der Arbeitnehmer den Job ist dies hinsichtlich der bAV mit zahlreichen Nachteilen verbunden, da die Mitnahme der angesammelten Ansprüche zum neuen Arbeitgeber immer zum Nachteil für den Arbeitnehmer ist.

Die bAV ist nicht zeitgemäß, da sie völlig an den Anforderungen des heutigen Arbeitsmarktes vorbeigeht. Diese Form der "Betriebsrente" ist das Produkt der Arbeit der Versicherungslobby um weitere Einnahmequellen zu generieren, die sich im Zuge der massiven Absenkung des Rentenniveaus ergeben. Glücklich wer verbeamtet ist, er muss sich mit all diesem Schlamassel nicht rumärgern und kann später von einer üppigen Altersversorgung leben.

...zur Antwort