Lassen Sie den Inhalt der Widerrufsbelehrung und die Form von einer Verbraucherzentrale prüfen. Oftmals entspricht diese nicht den gesetzlichen Anforderungen und somit hat die Widerrufsfrist noch nicht zu laufen begonnen, mit der Rechtsfolge, das Sie den Vertrag noch widerrufen können. http://www.vzbv.de/go/linksorga/verbraucherzentralen/index.html
Wurden Sie durch Versprechungen in den Vertrag gelockt, welche nicht zutreffen (z.B. bringe die Zeitung selbst vorbei und kassiere persönlich o.ä.) dann fechten Sie den Vertrag an,da dieser unter falschen Vorraussetzungen zustandegekommen ist.