Werkstudentvertrag plus Honorarvertrag?
hallo !
Also ich bin Student und 22 Jahre alt und privatversichert. Aktuell habe ich bei meinem festen Arbeitgeber einen Werkstudentvertrag und zusätzlich einen Honorarvertrag in einer Kita. Bei meinem festen Arbeitgeber bin ich versichert und verdiene weniger als 850 Euro pro Monat. Meine Frage ist nun wie und ob ich mich in der Kita versichen muss als freier MItarbeiter (300 Euro pro monat), und ob mein fester Arbeitgeber meine Honorarbeschäftigung in der Kita zwingend angeben MUSS in der Abrechnung. Dann würde es sich ja eher lohnen aus dem Honorarvertrag raus zugehen. Vielen Dank schon mal.
2 Antworten
Du bist Student und privat versichert.
Dein Arbeitgeber wird Dir also keine Krankenversicherungsbeiträge abziehen. Wenn er es doch tut, hast Du vergessen ihm Deinen Krankenversicherungsnachweis vorzulegen.
Dein Honorarvertrag ist davon nicht betroffen (Du bist schon als Student Krankenversichert).
Dein Arbeitgber hat mit dem Kita-Arbeitsplatz nichts zu tun und würde nur etwas zu melden haben, wenn das eine Anstellung wäre, aber es ist ein Honorarvertrag.
Dann würde es sich ja eher lohnen aus dem Honorarvertrag raus zugehen.
Warum? Wenn Du das Geld nicht brauchst, hättest Du doch dort vermutlich gar nicht angefangen.
Vielen Dank für die Antwort!
Ich hatte Bedenken, dass die Arbeit in der Kita nochmal anders angemeldet werden muss und mein Chef es zumindest in der Abrechnung aufführen muss, dass ich einer Nebenbeschäftigung nachgehe. Wenn dem nicht so ist und der Versicherungsstatus für den zusätzlichen Honorarvertrag nicht verändert werden muss wäre das sehr gut
Hallo, wenn Du privat versichert bist, interessieren Deine Einkünfte KV-mäßig niemanden, über den Werkstudentenjob bist Du nicht krankenversichert (das ist quasi die Definition des Werkstudenten) und die Honorartätigkeit löst auch keine KV-Pflicht aus. Und warum sollte Dein Arbeitgeber die Honorartätigkeit irgendwo angeben ?
Auch wenn der Arbeitgeber irrtümlich einen Midijob mit KV etc. abrechnet, löst die Kita keine Beitragspflicht aus.
Viel Glück
Barmer