Werdender Vater, kann Jobcenter während Schwangerschaft Unterhalt für Freundin in Hartz IV verlangen

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Ich bin nicht der Unterhaltsspezialist würde aber sagen, es kommt drauf an, wenn die werdende Mutter noch in der Zeit bis zum Mutterschutz arbeiten kann, muß der werdende Vater jetzt noch nicht für sie zahlen, hat sie allerdings eine Risikoschwangerschaft, und wäre krankgeschrieben, dann sähe ich schon die Möglichkeit für diese Zeit vom werdenden Vater Unterhalt für die Freundin zu fordern. Wenn das Kind da ist, muß er doppelt zahlen: KindesUnterhalt für das Baby und Betreuungsunterhalt für sie, da sie wegen dem Kind nicht arbeiten kann (bis das Kind 3 J ist, dann kann es in den Kindergarten geschickt werden).


Rentenfrau 
Beitragsersteller
 30.06.2011, 23:22

Danke für die Info.

Werden da nicht zwei Dinge vermischt?

Da ist eine Frau die Hartz IV bezieht und schwanger ist und da gibt es einen Freund der einen eigenständigen Haushalt hat. Solange beide nicht zusammenziehen und zusammenleben ist ja keine Bedarfsgemeinschaft gegeben und das Einkommen des Freundes darf bei der Hartz IV Berechnung nicht herangezogen werden. Und von einer Vaterschaft kann doch erst gesprochen werden, wenn der Nachwuchs das Licht der Welt erblickt hat.

Anders sieht es aber aus, wenn die Arge aufgrund zusätzlicher Informationen zu dem Schluß kommt, dass die beiden doch eine Bedarfsgemeinschaft gebildet haben, dann wird aber das Einkommen des Freundes bei der Berechnung berücksichtigt, aber das hat nichts mit Unterhalt zu tun.


HartzEngel  30.06.2011, 00:19

Hi Snoopy, denke, daß er auch zahlen muß, wenn sie wegen der Schwangerschaft nicht arbeiten könnte und ab Geburt, bis das Kind 3 J ist und in den KiGa gehen kann (sogenannter Betreuungsunterhalt).