Ich bin nicht der Unterhaltsspezialist würde aber sagen, es kommt drauf an, wenn die werdende Mutter noch in der Zeit bis zum Mutterschutz arbeiten kann, muß der werdende Vater jetzt noch nicht für sie zahlen, hat sie allerdings eine Risikoschwangerschaft, und wäre krankgeschrieben, dann sähe ich schon die Möglichkeit für diese Zeit vom werdenden Vater Unterhalt für die Freundin zu fordern. Wenn das Kind da ist, muß er doppelt zahlen: KindesUnterhalt für das Baby und Betreuungsunterhalt für sie, da sie wegen dem Kind nicht arbeiten kann (bis das Kind 3 J ist, dann kann es in den Kindergarten geschickt werden).

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Hartz-IV-Kunden können bei der gesetzlichen Krankenkasse einen doppelten Festzuschuß beantragen, dann haben sie KEINE Zuzahlung zum Zahnersatz zu leisten. Es handelt sich aber natürlich nur um eine Regelversorgung, keine Luxusversorgung. Habe aber mehrere Kunden, die das schon gemacht haben, es sieht sehr ordentlich aus. Kannst Dich darüber sicher auch bei Deiner Krankenkasse informieren.

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So weit ich Bescheid weiß, hat die Anpassung der gesetzlichen Rente überhaupt nichts mit evtl. Erhöhungen von Betriebsrenten zu tun. Das läuft ganz extra. Die Betriebsrenten werden wahrscheinlich so erhöht, wie die Gehälter in dieser Branche steigen (oder eben nicht steigen).

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Also ich kenne nur, daß das Jugendamt bei Hartz4-Empfängern die Kosten für Kindergarten bzw. Kinderkrippe übernimmt. Die Arbeitsagentur dürfte meiner Meinung nach sicher nicht zahlen. Erkundige Dich doch einfach beim Jugendamt.

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