Werden nur Söhne zum Unterhalt der Eltern herangebeten?
Stimmt es, dass wenn die Eltern im Alter nicht genügend eigenes Einkommen zum leben haben, die Kinder, speziell die Söhne, zum Unterhalt (bei entsprechendem Einkommen) herangezogen werden?
1 Antwort
Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Nein!
Prinzipiell sind erwachsene Kinder für ihre Eltern unterhaltspflichtig - das gilt auch dann, wenn der Nachwuchs selbst schon im Rentenalter ist.
ANZEIGE
Die pflegebedürftigen Eltern müssen allerdings zunächst ihr eigenes Alters-Einkommen sowie ihr Vermögen (bis auf einen Freibetrag) einsetzen.
Dazu erhalten sie - wenn sie im Pflegeheim leben - die Leistungen, die die Pflegekasse bei einer Heimunterbringung zahlt: 1023 Euro in Pflegestufe I,
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/unterhalt-fuer-die-eltern-kinder-zur-kasse-1.500380