Anzeigepflicht gegenüber Klarna, trotz sofortiger Retour der Ware an Online-Händler?

3 Antworten

Ich bestelle öfters bei einem Händler in England . Nachdem ich die Bestellung getätigt habe , kommt nach kurzer Zeit die Rechnung per Email von Klarna . Nicht vom Händler . Die Rechnung muss ich sofort bezahlen , das ist meine Wahl , ich habe auf Button >bezahlen mit Klarna< gedrückt . Meine Bestellung kommt einige Tage später mit UPS . Falls meine Bestellung nicht kommt , müsste ich mich an den Händler in England wenden . Dies ist mein Risiko , da ich mit Klarna bezahle . Ich weiß nur , das man gleich bezahlen muss , Klarna verschickt 1 Mahnung , mehr nicht . Dann geht es gleich zum Inkasso .

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Diese Dreiecksbeziehungen bei einem Onlinekauf sind schon manchmal nicht ganz einfach. Hatte da auch einmal ein kleines Problem mit Klarna, weil eine Rücksendung bei Hermes untergegangen ist und ich mich da nicht mehr groß gekümmert habe. Grundsätzlich ist es immer am Besten, dass mein gleich in irgendeiner Form reagiert, sobald eine Mahnung kommt. Im Zweifel dann auch bezahlen, bis dann letztendlich alles geklärt ist. Dann erhält man auch das Geld wieder zurück, sofern man unberechtigterweise bezahlt hat. Eine fundierte Rechtsmeinung dazu kann ich leider nicht bieten.


jukkad7133 
Beitragsersteller
 28.10.2020, 18:51

Ich hatte obig bereits auf den anderen Kommentar geantwortet. Der von Dir genannte Sachverhalt im Zweifel zuerst zu bezahlen, und dann eben "in Ruhe" den Sachverhalt klären mit abschließender Rückerstattung wäre die richtige Strategie gewesen. Man denkt halt, dass, wenn man einfach so bezahlt, das Geld nicht mehr zurückbekommt. Anders herum: Solange nicht zu bezahlen, bis alles geklärt ist, ist die schlechtere Alternative, weil man mit den Zahlungsaufforderungen im Zeitverzug kommt, und der Betrag immer höher wird. Wir haben dazu gelernt (und nie wieder Klarna, ist mir zu kompliziert). Danke für die Antowrt.

Auch wenn das nicht die Antwort ist, die du hören möchtest: Das fällt zu 100 % in deine Verantwortung. Spätestens nach der Mahnung hätte euch klar sein müssen, dass ihr das nicht einfach auf sich beruhen lassen könnt, sondern handeln müsst. Du wirst die Mahn- und Inkassokosten zumindest dem Grunde nach, und mit ziemlicher Sicherheit auch der Höhe nach in vollem Umfang tragen müssen, selbst wenn du es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen würdest.

Das Problem an der Sache ist: Du hast mit dem Händler und Klarna eine Art Dreiecksbeziehung. Der Händler schuldet dir die Ware und ist dein Ansprechpartner dafür. Du schuldest Klarna das Geld, unabhängig davon was du (später) mit dem Händler vereinbarst. Rücksendungen sind für Klarna erst relevant, wenn die vom Händler an Klarna kommuniziert wurden. Vorher gibt es für Klarna keine Stornierung, und solange schuldest du auch Klarna den Kaufpreis.

Korrekt wäre gewesen:

  • Du kaufst die Ware beim Händler und bekommst sie geliefert.
  • Du schickst die Ware an den Händler zurück.
  • Du bezahlst zwischendurch die Rechnungen von Klarna innerhalb der Fälligkeit.
  • Der Händler erhält die Ware zurück, storniert den Vorgang und informiert Klarna. (Das kann durchaus mal ein paar Tage oder auch Wochen dauern.)
  • Klarna erstattet dir die Kaufsumme zurück.

Hältst du diese Reihenfolge nicht ein und entsteht bei Klarna eine offene Forderung gegen dich, wird die ohne wenn und aber beigetrieben. Dem hast du beim Kauf zugestimmt und darüber wird in einem den gesetzlichen Anforderungen genügenden Umfang informiert. Ja, das ist etwas schwer du durchblicken. Aber wenn du das nicht willst, lass die Finger von Klarna. Wir haben ständig Leute hier, die mit Klarna Probleme haben. Und selbst in der Wikipedia sind solche Problem mit Klarna beschreiben.

Im Übrigen hätte auch eine Mitteilung der Retoure an Klarna grundsätzlich erst mal nichts daran geändert, dass ihr dir Rechnung bezahlen müsst. Alles andere wäre reine Kulanz seitens Klarna gewesen.

Und zu deiner "eigentlichen Frage": Nein. Dass Klarna so etwas einkalkuliert, halte ich durchaus für möglich. Das ist zwar alles andere als kundenfreundlich, aber weitgehend legal. Wenn du viel Geld hast, kannst du Klarna gerne dahingehend verklagen. Ansonsten solltest du aber zügig die offenen Forderungen bezahlen und in Zukunft einen großen Bogen um Klarna machen.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

jukkad7133 
Beitragsersteller
 28.10.2020, 18:43

Ja das ist eine eindeutige Antwort. Und man muss sich (vor dem Klick) bewusst sein, was im Falle einer Rücksendung zu beachten ist. Das haben wir (bzw. meine Frau) nicht getan und "hofften" mit der Retour wäre "alles" erledigt (ich hatte schon eine Ahnung, dass das nicht alles ist). Zukünftig machen wir noch Klicks dort (inkl. der Auswahl des Bezahlungsweges) wo wir eigentich (schon immer) gute Erfahrung gemacht hatten (Klarna nie wieder). Mit der Bezahlung und Rückgabe ist nun alles geklärt (hat viel Zeit und Nerven gekostet). Eine Lehre für die Zukunft. Danke für die Antwort.