Anzeigepflicht gegenüber Klarna, trotz sofortiger Retour der Ware an Online-Händler?
Bereits einen Tag nach Empfang der Ware vom Online-Händler am 24.07.2020, haben wir diese wegen Mängel an Floryday am 25.07.2020 zurückgesendet.
Somit war der Vorgang für uns abgeschlossen. Aber nicht für den Bezahldienstleister Klarna, aber dass wussten wir zu dem Zeitpunkt aber noch nicht.
Denn die schickten uns einfach eine Rechnung, dann eine Mahnung am 06.10.2020, und sind nun letztendlich bei dem im Internet viel zitierten Inkasso Unternehmen CEOE gelandet. Wie gesagt, mit dem Retour der Ware war die Rechnung von Klarna gegenstandslos. Und wozu was bezahlen, wenn man es 1 Tag nach Erhalt wieder zurücksendet.
Und Klarna schrieb in seinen Rechnungen, dass wir bei Problemen uns an den Online-Händler wenden sollten.
Aber wir sahen in der Rücksendung der Ware kein Problem! Wir haben die mangelhafte Ware nach Erhalt einen Tag später an den Absender zurückgesendet (Sendungsnummer liegt vor). Leider legte Floryday kein Retourschein im Paket bei.
Jetzt erst, nach intensiver Internetrecherche, ist uns folgendes bewusst geworden, dass man diese Retour gegenüber Klarna hätte mitteilen sollen. Woher hätte wir dies wissen müssen?!
Warum weiß Klarna nichts vom Retour der Ware an den Online-Händler Floryday? Stehen denn Geschäftspartnern normalerweise nicht in Kontakt?
D.h. Floryday zeigt gegenüber Klarna an, dass sie die Ware retour bekommen hat. Oder Klarna fragt beim Online-Händler nach, ob die Rechnung (vor Versendung) wirklich noch valide ist. Haben die denn untereinander keine Anzeigepflicht?
Und nun zur eigentlichen Frage:
Da wir über diese zusätzliche Anzeigepflicht der Retour gegenüber Klarna in keinster Weise aufgeklärt wurden, ist damit der Vertrag sogar zwischen Uns und Klarna nicht gegenstandslos? Also null und nichtig? Bzw. wird dies sogar seitens Klarna billigend in Kauf genommen, dass der Kunde von der Anzeigepflicht gegenüber Klarna gar nichts weiß (Kleingedruckte), um somit weiter Rechnungen zusammen dem Inkasso-Internehmen CEOE drucken zu können?
Vielleicht hat jemand hier eine fundierte Rechtsmeinung (interessiert mich einfach, könnte ja auch für andere interessant sein, die mit Klarna und CEOE zu tun haben).
Danke im Voraus.
3 Antworten
Ich bestelle öfters bei einem Händler in England . Nachdem ich die Bestellung getätigt habe , kommt nach kurzer Zeit die Rechnung per Email von Klarna . Nicht vom Händler . Die Rechnung muss ich sofort bezahlen , das ist meine Wahl , ich habe auf Button >bezahlen mit Klarna< gedrückt . Meine Bestellung kommt einige Tage später mit UPS . Falls meine Bestellung nicht kommt , müsste ich mich an den Händler in England wenden . Dies ist mein Risiko , da ich mit Klarna bezahle . Ich weiß nur , das man gleich bezahlen muss , Klarna verschickt 1 Mahnung , mehr nicht . Dann geht es gleich zum Inkasso .
Diese Dreiecksbeziehungen bei einem Onlinekauf sind schon manchmal nicht ganz einfach. Hatte da auch einmal ein kleines Problem mit Klarna, weil eine Rücksendung bei Hermes untergegangen ist und ich mich da nicht mehr groß gekümmert habe. Grundsätzlich ist es immer am Besten, dass mein gleich in irgendeiner Form reagiert, sobald eine Mahnung kommt. Im Zweifel dann auch bezahlen, bis dann letztendlich alles geklärt ist. Dann erhält man auch das Geld wieder zurück, sofern man unberechtigterweise bezahlt hat. Eine fundierte Rechtsmeinung dazu kann ich leider nicht bieten.
Ich hatte obig bereits auf den anderen Kommentar geantwortet. Der von Dir genannte Sachverhalt im Zweifel zuerst zu bezahlen, und dann eben "in Ruhe" den Sachverhalt klären mit abschließender Rückerstattung wäre die richtige Strategie gewesen. Man denkt halt, dass, wenn man einfach so bezahlt, das Geld nicht mehr zurückbekommt. Anders herum: Solange nicht zu bezahlen, bis alles geklärt ist, ist die schlechtere Alternative, weil man mit den Zahlungsaufforderungen im Zeitverzug kommt, und der Betrag immer höher wird. Wir haben dazu gelernt (und nie wieder Klarna, ist mir zu kompliziert). Danke für die Antowrt.
Auch wenn das nicht die Antwort ist, die du hören möchtest: Das fällt zu 100 % in deine Verantwortung. Spätestens nach der Mahnung hätte euch klar sein müssen, dass ihr das nicht einfach auf sich beruhen lassen könnt, sondern handeln müsst. Du wirst die Mahn- und Inkassokosten zumindest dem Grunde nach, und mit ziemlicher Sicherheit auch der Höhe nach in vollem Umfang tragen müssen, selbst wenn du es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen würdest.
Das Problem an der Sache ist: Du hast mit dem Händler und Klarna eine Art Dreiecksbeziehung. Der Händler schuldet dir die Ware und ist dein Ansprechpartner dafür. Du schuldest Klarna das Geld, unabhängig davon was du (später) mit dem Händler vereinbarst. Rücksendungen sind für Klarna erst relevant, wenn die vom Händler an Klarna kommuniziert wurden. Vorher gibt es für Klarna keine Stornierung, und solange schuldest du auch Klarna den Kaufpreis.
Korrekt wäre gewesen:
- Du kaufst die Ware beim Händler und bekommst sie geliefert.
- Du schickst die Ware an den Händler zurück.
- Du bezahlst zwischendurch die Rechnungen von Klarna innerhalb der Fälligkeit.
- Der Händler erhält die Ware zurück, storniert den Vorgang und informiert Klarna. (Das kann durchaus mal ein paar Tage oder auch Wochen dauern.)
- Klarna erstattet dir die Kaufsumme zurück.
Hältst du diese Reihenfolge nicht ein und entsteht bei Klarna eine offene Forderung gegen dich, wird die ohne wenn und aber beigetrieben. Dem hast du beim Kauf zugestimmt und darüber wird in einem den gesetzlichen Anforderungen genügenden Umfang informiert. Ja, das ist etwas schwer du durchblicken. Aber wenn du das nicht willst, lass die Finger von Klarna. Wir haben ständig Leute hier, die mit Klarna Probleme haben. Und selbst in der Wikipedia sind solche Problem mit Klarna beschreiben.
Im Übrigen hätte auch eine Mitteilung der Retoure an Klarna grundsätzlich erst mal nichts daran geändert, dass ihr dir Rechnung bezahlen müsst. Alles andere wäre reine Kulanz seitens Klarna gewesen.
Und zu deiner "eigentlichen Frage": Nein. Dass Klarna so etwas einkalkuliert, halte ich durchaus für möglich. Das ist zwar alles andere als kundenfreundlich, aber weitgehend legal. Wenn du viel Geld hast, kannst du Klarna gerne dahingehend verklagen. Ansonsten solltest du aber zügig die offenen Forderungen bezahlen und in Zukunft einen großen Bogen um Klarna machen.
Ja das ist eine eindeutige Antwort. Und man muss sich (vor dem Klick) bewusst sein, was im Falle einer Rücksendung zu beachten ist. Das haben wir (bzw. meine Frau) nicht getan und "hofften" mit der Retour wäre "alles" erledigt (ich hatte schon eine Ahnung, dass das nicht alles ist). Zukünftig machen wir noch Klicks dort (inkl. der Auswahl des Bezahlungsweges) wo wir eigentich (schon immer) gute Erfahrung gemacht hatten (Klarna nie wieder). Mit der Bezahlung und Rückgabe ist nun alles geklärt (hat viel Zeit und Nerven gekostet). Eine Lehre für die Zukunft. Danke für die Antwort.