Lebenslange wohnrecht aus Grundbuch löschen?

3 Antworten

Da könnte Euch eine unangenehme Überraschung drohen.

Ein Wohnrecht läßt sich nur durch einen gerichtlich bestellten Betreuer löschen der seinerseits noch die Zustimmung des Gerichts für eine solche Handlung braucht.

Es ist nicht auszuschließen, dass diese Zustimmung entweder überhaupt nicht erteilt wird oder aber nur dann erteilt wird, wenn Ihr den Nutzungswert des Wohnrechts bezahlt.

Wen der Opa nicht mehr geschäftsfähig ist, gibt es einen Betreuer, der gerichtlich bestellt wurde. Mit diesem ist die Frage zu klären und notariell eine entsprechende Löschung des Wohnrechts zu vereinbaren. Wie lange das zuständige Gericht nach der notariellen Vereinbarung benötigt, ist schwer zu sagen. Es gibt langsame und schnelle Gerichte.

Seline

Der Antrag des Eigentümers auf Löschung des Wohnrechts im Grundbuch ist nach dem Tode des Berechtigten möglich. Ohne Vorlöschklausel muss ein Jahr gewartet werden.

Mögliche Zwischenlösung:

Oftmals ist der Ersatzwert des Wohnrechts eines Hochbetagten derart gering, dass es dem Geldgeber durchaus zugemutet werden kann, sich bis aufs Weitere und ausnahmsweise mit der zweiten Rangstelle einverstanden zu erklären.

Für die Ermittlung des Ausfallrisikos der Bank sind erforderlich:

Alter des Wohnungsberechtigten,

Mietwert der mit dem Wohnrecht belasteten Wohnung,

Ca. Verkehrswert der Immobilie,

Höhe des Renovierungsdarlehens.