Schäden am Treppengeländer, wer trägt die Rechnung?
Hallo, ich bin kürzlich in eine Mietwohnung eingezogen und befinde mich derzeit im Umzug. Der Hausverwaltung ist heute aufgefallen dass im Treppenhausgeländer einer der Holzsäulen beschädigt im Hof liegen.
Nun will die Hausverwaltung mit den Schafen in Rechnung stellen weil sie meinen das wäre beim Umzug passiert obwohl dies nicht der Fall ist. Die Säule wurde bewusst von einem Nachbar dem Geländer entnommen, hierbei weiss auch die Verwaltung Bescheid wer dies war. Unklar ist wer die Säule in zwei Teile gebrochen hat.
meine Frage ist nun ob die Hausverwaltung mir die beschädigte Säule in Rechnung stellen darf ohne dass irgendwelche Beweise vorliegen und ich sogar zeugen habe, die bestätigen könnten dass ich nie mit dieser Säule in Berührung gekommen bin.
vielen danke im Voraus
4 Antworten
Nun will die Hausverwaltung mir den Schaden in Rechnung stellen, weil sie meinen das wäre beim Umzug passiert .
Um Dir diesen Schaden in Rechnung stellen zu können, muss die Hausverwaltung Dir nachweisen, dass Du der Verursacher warst / bist.
Sie können es ja versuchen. Was mich wundert ist, dass der HV bekannt ist, welcher Nachbar die Säule raus gelegt hat. Ergo würde ich ihn mit dem Schaden in Verbindung bringen. Sollen sie dir erstmal beweisen, dass du es warst, wenn sie dich schon beschuldigen.
... und ich sogar zeugen habe, die bestätigen könnten dass ich nie mit dieser Säule in Berührung gekommen bin.
Mir einer solchen Beweisführung wäre ich vorsichtig. Dein Entlastungszeuge müsste dich ja 24/7 beobachtet haben um so was zu bezeugen. Das ist einfach unglaubwürdig und würde Dich daher eher be- statt entlasten.
Die Säule wurde bewusst von einem Nachbar dem Geländer entnommen, hierbei weiss auch die Verwaltung Bescheid wer dies war.
Ist dieser Vorgang dokumentiert? Z.B. die Meldung an die Hausverwaltung? Das wäre dann schon eher ein Entlastungsbeweis.
Grundsätzlich bist Du aber gar nicht in der Beweispflicht, sondern die HV. Sollten die ne Rechnung schicken, widersprich dieser. Prüfe auch genau die nächste Betriebskostenabrechnung ob diese Position dort untergeschoben wird; dann auch dieser widersprechen.
Eine Hausverwaltung kann vieles, aber einen Schaden in Rechnung stellen - dafür benötigen Sie Beweise. Pauschale Verdächtigungen daß Du es warst, weil Du neu eingezogen bist sind hier nicht ausreichend.