Darf Autowerkstatt nachträglich nochmals Rechnung stellen da Arbeiten urspr. nicht verrechnet wurden

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Ich finde , so einfach geht das nicht.

Welche Arbeiten wurden vereinbart ? Bei einer PKW Reparatur ist das ganz wichtig, möglich schon bei der Auftragerteilung die auszuführenden Arbeiten und das finanzielle Volumen zu benennen. Mehrarbeiten dürden nur nach Zustimmung mit dem Auftraggeber ausgeführt werden.

Welche Belege gibt es, dass etwas vergessen wurde.

Also mit den Rechnungen in der Hand hin zu einer Verbraucherzentrale und sich erst einmal beraten lassen. Mal sehen, was alles berechtig und berechtigt ist.


VWSV58  03.08.2011, 10:25

Bei "auftragsgemäßer Erledigung", setzt ja genau diesen Nachweis voraus, geht das sehr wohl. Ist nachweislich eine Arbeit gemacht worden, die beauftragt wurde und nicht abgerechnet wurde, kann diese selbstverständlich abgerechnet werden, auch separat, da "hilft" eine Verbraucherzentrale auch nichts.