Wer hat eigentlich die Kirchensteuer erfunden?

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Kurz nach 1800 wurden alle Kirchengüter in weltlichen Besitz übergeführt, außer den Gütern die für die Aufgaben der Kirche notwendig waren.

Im Gegenzug waren dann die weltlichen Fürsten verpflichtet für einen entsprechenden Unterhalt der Kirchen zu sorgen.

Im Rahmen der Revolutionen um 1848 herum verloren die Kirchen dann auch das "Recht" auf den Zehnt oder um Dienste Ihrer Schäfchen in Anspruch nehmen zu dürften, und der Unterhalt der Kirchengemeinden wurden den weltlichen Fürsten zu teuer.

Den einzelnen Kirchengemeinden wurde dann das Recht gegeben eigene Steuer zu erheben. Es wurde von der Weltlichkeit aber genau überwacht, dass nur das erhoben wird, was die Kirchengemeinden auch brauchen.

Gegen Ende des 19ten Jahrhunderts führten dann einzelne Länder eine Kirchensteuer für das gesamte jeweilige Land ein, um Staat und Kirche weitgehend zu entflechten.

Mit der Weimarer Reichsverfassung wurden dann den "Religionsgemeinschaften, die Körperschaft der öffentlichen Rechts sind" das Recht eingeräumt Steuern zu erheben.

Dieser Artikel wurde dann später auch ins Grundgesetz übernommen.

Zusammengefasst:

Der Staat hat den Kirchen ihre Ländereien und ihr Vermögen enteignet, weil er Kriegskosten zahlen musste. Als der Unterhalt der Kirche dann zu teuer wurde, hat er beschlossen, dass die Kirchen selbst Steuern erheben sollen, um sich zu finanzieren.

OK WFW aber ich füge noch hinzu wer an eine Sache glaubt unterstütz Sie ja auch ja nach Stärke des Glaubens und der eigenen Möglichkeiten,das wußte auch die Kirche schon lang und ich kann ja nicht das nicht unterstützen an das ich glaube!Mineralölsteuer würde ich mir bestimmt überlegen!Zudem die Kirchen meiner Meinung nach über allen Dingen stehen und das schon sehr lang!

Die großen Kirchen, als anerkannte Religionsgemeinschaft, haben die Erhebung ihrer "Mitgliedsbeiträge" auf die steuerverwaltung übertragen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Aus Wikipedia:1919 wird die Kirchensteuer in der Weimarer Reichsverfassung verankert. In Artikel 137, Absatz 6 heißt es: „Die Religionsgesellschaften, welche Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, sind berechtigt, auf Grund der bürgerlichen Steuerlisten nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben.“ Das Reichskonkordat von 1933 zwischen A.H. und dem Hl. Stuhl sicherte der katholischen Kirche weiterhin das Recht auf Erhebung von Kirchensteuern zu (Schlussprotokoll zu Artikel 13). Während im nationalsozialistischen Deutschland die Bestrebungen eher dahin gingen, regimefeindliche Religionen zu unterdrücken, blieb die Kirchensteuer unangetastet, und die Lohnsteuerkarte wurde erweitert um den Eintrag „Konfession“. Erst zum 1. Dezember 1941 beschloss die Reichsregierung per Gesetz, die staatliche Mithilfe bei der Erhebung der Kirchensteuer zu verweigern, beließ jedoch den Eintrag auf der Lohnsteuerkarte. Das führte 1943 beispielsweise in Bayern dazu, die Kirchensteuer wieder durch eigene Kirchensteuerämter einzutreiben. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland übernahm 1949 durch seinen Artikel 140 die Weimarer Regelung. Es heißt dort: „Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.“