MadameRed,höre auf deinen Vater und Mutter,denn wenn Du dein Abi geschafft hast dann hast Du sicher gutes Erbmaterial abbekommen,die Weisheit und Erfahrung der Eltern sollte man nie unterschätzen,die Idee mit der Arbeit ist nicht von der Hand zu weisen aber genieße dein Leben in vollen Zügen und begib dich nicht auf die bald verbrannte Erde deiner Anwerber.

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warum beantragt dein Freund nicht Erwerbsunfähigkeitsrente wenn er so krank ist?Das wäre doch viel besser und er könnte falls er recht wenig bekommt Grundsicherung hinzubeantragen!Siehe Google

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Bitte um HILFE ! Stehe vor Zwangsräumung zum 21.08.2012 Keine Mietschulden !!!

Hallo, wohne seit 12 Jahren mit meiner4 Köpfigen Fam.in einer Mietwohnung die mir von einem Grundstückpächter untervermietet wurde. Als dieser Insolvens ging und sein Pachtvertrag aufgelöst wurde.Kündigte uns der Eigentümer,mit der Begründung das dieser mit uns keinen gültigen Mietvertrag habe. Obwohl die Verwaltung des Eigentümers seit 2000 über unser Untermietverhältnis in Kenntnis gesetzt wurde und dies bislang stillschweigend bis Sep 2011 geduldet hat, verweisst dieser nun das im Pachtvertrag eine Untervermietung der schriftlichen Genehmigung des Eigentümers bedurfte die angeblich nie erteilt wurde. Deren Gegenteil ich aber auch nicht beweisen kann. Der Richter folgte der Argumentation des Eigentümers, das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Durch Sicherheitsleistung unsererseits in Höhe von 2.300,00 € könnte die Vollstreckung abgewendet werden, wenn aber der Eigentümer dann auch Sicherheitsleistung in die Gerichtskasse hinterlegt, bleibt die Zwangsräumung weiterhin mit kurzer Zeitverzögerung bestehen. Obwohl wir in die zweite Instanz gehen wollen, uns auch die Rechtschutzdeckungszusage durch den Mieterbund gewährt wurde. Nun werden durch dieses Zwangsräumungsverfahren schon vor letzter Entscheidung Fakten geschaffen. Wie kann ich nur erwirken,das durch Hinterlegung der Sicherheitsleistung 2.300 € auch die bevorstehende Zwangsräumung wenigstens noch bis zur Urteilsverkündung in der zweiten Instanzverhandlung ausgesetzt oder hinaus gezögert wird ?

Vielen Dank im vorraus für eine hilfreiche Antwort.

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hier wär eine vorläufige einstweilige gerichtliche Verfügung interessant(übrigens habt Ihr gute Chancen,wenn Ihr die Duldung beweisen könnt!!!)Viel Glück

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Ich habe die Erfahrung gemacht das die Banker einiges hinzugelernt haben und zum Großteil eine gute bis sehr gute Beratungstätigkeit abliefern,natürlich würde ich jedem empfehlen sich immer mehrfach beraten zu lassen und Vergleiche anzustellen!Im Internet gibt es Checklisten zu jedem Thema ebenfalls hält der Verbraucherschutz umfangreiche Checklisten bereit!Also ,jeder sollte sich zuerst auf sich selbst verlassen und recherchieren bevor wichtige Entscheidungen getroffen werden!

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Ein Steuerberater gibt dazu sicherlich eine klare Auskunft,welche auch Bestand vor dem Finanzamt hat!

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Alle ,außer die Lebensversicherung bzw.Risikolebensversicherung und die Sterbeversicherung,Unfallversicherung des Partners und evtl.noch laufende Versicherungen welche den Partner betreffen!Also die Wichtigen sind:Haftpflicht,Gebäude(falls Eigentum)Sterbe(falls Nachkommen)Unfall und Reise und Reiserücktritt,am besten den Rest beraten lassen ,je nach Lebenssituation!

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Bringen tun die meistens nur Ärger und sonst nichts!

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ein current

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Ein Pharmaindustrieunternehmen bringt unvorstellbare Renditen also dort sind die auch vertreten,das sind auch die Leute mit Moos!

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