Wer erhält was bei einer Trennung?
Wenn sich eine eheähnliche Gemeinschaft wieder auflöst, wer darf dann was bei der Wohnungsauflösung behalten? Ich meine nicht die Dinge, die jeder mit in die Wohnung eingebracht hat, sondern die, die man gemeinsam geschenkt bekommen oder sich angeschafft hat? Es handelt sich hier nicht um eine einvernehmliche Trennung !
4 Antworten
im zweifelsfall den gegenstand verkaufen und durch 2 teilen, das ist dann die letzte möglichkeit um es gerecht zu machen, meist bekommt man aber wesentlich weniger als es einem wert ist. also lieber für ein paaar stunden zusammen raufen und in ruhe (am besten bringt jeder einen neutralen schlichter mit) zusammen setzen und eine einigung versuchen
Da muss man sich einigen, wenn man dazu keine klaren Regeln aufgestellt hat.
Möglich wäre, was meine Familie und meine Freunde geschenkt ahben ich, Deine Familie udn Deine Freund Du.
Aber das ist nur eine Idee. Es gibt keine klaren Regeln, zur not losen.
Du sprichst von eheänlicher Gemeinschaft, also von keiner Ehe. Sie ist besser geschützt durch die Hausratsordnung. In deinem Fall gehts somit nur einvernehmlich, ansonsten wirds problematisch, weil die Hausratsauseinandersetzung nicht geregelt ist.
Das geht nur über eine gütliche Einigung, d.h beide sollten sich zusammen setzen und sachlich wie Erwachsene Menschen über jeden einzelnen Posten reden.