Wenn wir uns um den Garten kümmern die Nachbarn aber nicht, darf der Vermieter dann einfach extern eine Firma beauftragen?
Wir kümmern uns seid drei Jahren um den Garten, und die anderen Nachbarn nicht. Nun hatten wir bei unserem Vermieter angefragt, da uns bei Einzug schon zugesichert wurde, das wir den Garten alleine nutzen dürfen da unsere Nachbarn dieses nicht tun. Ob wir das bitte schriftlich haben können. Und haben wir heute ein Schreiben bekommen, das er eine externe Firma mit der Gartenarbeit beauftragt und uns gleich ne Erhöhung der Nebenkosten mitgeschickt. Ist das rechtens
3 Antworten
Du sprichst von drei verschiedenen Dingen:
1. Ist die Durchführung der Gartenpflege Bestandteil eures Mietvertrags? Oder machst du das hobbymäßig? Wenn du dazu verpflichtet bist und deinen Job regelmäßig machst, kann der Vermieter nur für die Aufgaben der Nachbarn den Gärtner bestellen und dann die Kosten nur auf die Nachbarn umlegen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass der Arbeitsumfang im Mietvertrag definiert sein muss, z. B wöchentlich Rasenmähen im Reihumverfahren. Dann darfst du natürlich auch in den Wochen, wo deine Nachbarn dran wären, keine Gartenarbeit machen. Bäume und Heckenschnitte sind sowieso nicht auf die Erledigung durch die Mieter zu übertragen. Die Kosten dafür aber wohl.
2. Wurde dir die alleinige Nutzung des Gartens zugesagt? Wenn ja, bist du auch alleine für die Gartenpflege zuständig und der Vermieter hat keine Veranlassung, einen Gärtner zu bestellen, wenn du die Arbeiten durchführst.
3. Erhöhung der Nebenkosten(-vorauszahlung). Die Erhöhung der Nebenkosten-Vorauszahlung darf nur nach Jahresabrechnung erfolgen, sofern sich aus der Jahresabrechnung für dich eine Nachzahlung ergibt. Die Erhöhung muss dann angemessen zu deiner Nachzahlung sein. Eine Erhöhung der Vorauszahlung hat zunächst keinen Nachteil für dich, da dir diese Summe komplett bei der nächsten Abrechnung angerechnet wird.
Also bitte den Mietvertrag lesen.
Aus der Logik heraus entstehen diese Kosten aber erst in diesem Jahr, welches erst nächstes Jahr abgerechnet wird. Eine vorgegriffene Erhöhung der Vorauszahlung ist nicht erlaubt. Dies kann - wenn überhaupt - nur auf freiwilliger Basis passieren. Wenn ein Mieter die Gartenpflege durchführt, kann er nicht für die Kosten herangezogen werden, die aufgrund der Unwilligkeit der anderen entstehen. Das geht nur, wenn auch der FS keine Gartenarbeit mehr durchführt.
"Aus der Logik heraus entstehen diese Kosten aber erst in diesem Jahr, welches erst nächstes Jahr abgerechnet wird.,"
Ändert nichts daran, dass die Kosten dieses Jahres mit abgerechnet werden dürfen!
Es sollte also im Interesse des Mieters liegen, dass die Pauschale sofort erhöht wird, es sei denn, es stört den Mieter nicht, wenn plotzlich eine höhere Nachzahlung kommt.
"Wenn ein Mieter die Gartenpflege durchführt, kann er nicht für die Kosten herangezogen werden, die aufgrund der Unwilligkeit der anderen entstehen."
Nicht richtig, klappt das insgesamt nicht, ähnlich wie bei der Treppenhausreinigung, kann der Vermieter das auf ein Unternehmen übertragen, dann werden auch alle Mieter über die NK- Abrechnung zu recht belastet!
Natürlich werden die Kosten in dieser Abrechnungsperiode abgerechnet. Eine Erhöhung der Vorauszahlung für diesen Kostenfaktor ist dennoch nicht erlaubt.
Wie doof, wenn Mieter das nicht freiwillig mit macht!
Der Vermieter bekommt sein Geld.
Dann halt in Form einer hohen Nachzahlung für 2023.
Selten dämlich, auch wenn Mieter im Recht sein sollte!
Zuerst ist es doch wichtig, was im Vertrag steht: werden die Gartenarbeiten dort auf den Mieter übertragen?
Wenn ja, dann darf ein externer Dienstleister aber auch meiner Meinung nach nur Mietern in Rechnung gestellt werden, die ihrer Verpflichtung diesbezüglich nicht nachkommen.
Laut DMB dürfte er das wohl nur für die vom Nachbarn zu erledigenden Arbeiten beauftragen und diesem in Rechnung stellen. Jedenfalls im Fall der Treppenhausreinigung.
Was ja im Prinzip vergleichbar ist, vielleicht aber auch nicht so ganz, da die anfallenden Arbeiten im Garten nicht so deutlich trennbar sind.
"Die Erhöhung der Nebenkosten-Vorauszahlung darf nur nach Jahresabrechnung erfolgen, sofern sich aus der Jahresabrechnung für dich eine Nachzahlung ergibt."
Klappt das nicht mit der Gartenpflege, sofern alle Mieter dafür zuständig sind, kann Vermieter damit eine Firma beauftragen und das mit in die Nebenkosten aufnehmen.
Das führt logischerweise zu einer erhöhten Nebenkostenabrechnung. Wird die Pauschale nicht gleich angepasst, wird die Nachzahlung umso höher ausfallen.
Die Kosten der Gartenpflege sind umlagefähig!