Gehwegreinigung in einer Doppelhaushälfte?

2 Antworten

Das kommt zunächst mal darauf an, was im Mietvertrag steht, sei es als Pflicht im Vertrag definiert oder es wurde im Vertrag eine Hausordnung vereinbart. Gibt es keine solche Vereinbarung, ist es letztlich die Pflicht des Vermieters, den Weg sauber zu halten, zumindest hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht, dass sich keiner verletzen kann (Glatteis z.b.).

Gibt es eine Vereinbarung oder Hausordnung, dann muss diese laut Rechtsprechnung so gestaltet sein, dass keiner benachteiligt wird, also alle Mieter gleich behandelt werden. Demzufolge gäbe es nur 2 Möglichkeiten. Jeder kehrt seinen Teil selber, oder man wechselt sich ab, dann müsten die Nachbarn aber auch euren Teil kehren.


Andri123  15.05.2020, 17:31

Ich verstehe es allerdings so, dass der hintere Mieter die Zuwegung vom vorderen Haus und einen Weg zur Strasse mitbenutzt, während der vordere Mieter den Weg vor dem hinteren Haus nicht benutzt. Da sähe ich durchaus einen ungerechtfertigten Vorteil des hinteren Mieters, wenn der vordere Mieter sich schön um das Unkraut vom mitbenutzen Weg und dem Weg zur Strasse alleine kümmert.

sasa1992 
Beitragsersteller
 15.05.2020, 18:43

Laut Mietvertrag steht drin: kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht nach kann der Vermieter, ohne dass es einer Ablehnung bedarf, die erforderlichen Arbeiten auf kosten des Mieters durchführen lassen.

Der Aufgang zu den Hauseingängen und die Auffahrt sind abwechselnd mit den Nachbarn zu pflegen. Im herbst von laub befreien und im winter vom Schnee und Eis. Gerade woche 61 und ungerade woche 61a.

Vereinbarung von Gartennutzung:

Den nachfolgend näher bezeichneten Garten: direkt vor dem hauseingang 61a und der garten am haus/ terasse 61a der doppelhaushälfte..

So das sind konkrete texte aus dem Mietvertrag. Morgen haben wir ein Gespräch mit dem Vermieter da meine Nachbarn aus 61, wollen das wir alle 14 tage die kompletten zuwege von unkraut befreien und die halt nir die hälfte da wir ja das hintere haus sind...habe ein wenig bammel davor wie das morgen ausgehen wird

GrafRotz  16.05.2020, 09:31
@sasa1992

Ihr seid keine Schwaben oder Württemberger, stimmt's?

Rechtens ist das vermutlich nicht:

Schneeräumen - es gilt die Schneeräumsatzung der Gemeinde und nicht das, was die Nachbarn sagen. Wenn jdm. bei Glätte verunglückt, entscheidet dieses Recht, ob du Schmerzensgeld etc. zahlen musst. Entscheidend ist, ob du der Pflicht nachgekommen bist, wie es dort steht. Das kann unterschiedlich sein, von Gemeinde zu Gemeinde.

Laubfall und Unkraut: Dazu kann euch der Vermieter verpflichten, möglichst im Mietvertrag, zumindest aber schriftlich in einem, eingeschriebenen Brief. Er darf seine Verpflichtungen an euch übertragen, muss es aber nicht. (er könnte auch einen Gärtner beauftragen - das sind dann evtl. Nebenkosten für euch - nicht alles kann er nämlich umlegen) Eine e-Mail des Vermieter reicht meiner Ansicht nach nicht aus. Bitte ggf. beim Mieterschutzbund dazu beraten lassen, insbesondere darüber was genau der Vermieter fordern kann.

Fazit: Mit den Nachbarn gibt es keinen Vertrag und damit keine Rechtsbeziehung. da gibt es nur ein gutes oder schlechtes Nachbarschaftsverhältnis. Im Prinzip müsst ihr deren Ansichten nicht akzeptieren,