Wenn Stipendium gewährt wird, wird dann Kindergeld weiterhin gezahlt?
Muss man der Kindergeldstelle mitteilen, wenn ein Stipendium für das Kind gewährt wird. oder steht einem der Anspruch weiterhin zu. Gibt es etwas zu beachten was die Steuererklärungen betrifft?
1 Antwort
Ein Stipendium, das ab 01.01.2012 gezahlt wird, hat auf keinen Fall mehr Auswirkungen auf den Anspruch auf Kindergeld.
Es braucht somit auch nicht der Familienkasse gemeldet werden.
Wie es bei der Steuererklärung aussieht sollten Dir unsere Steuerexperten beantworten.
eine kleine hilfreiche Ergänzung sei dann noch gestattet:
http://www.sueddeutsche.de/bildung/kindergeld-und-abgaben-was-bedeutet-ein-stipendium-fuer-die-steuererklaerung-1.1285749
K.