Guten Tag liebe Community,
Ich, 22 Jahre, bin momentan Auszubildender im jetzt 2. Lehrjahr. Meine Arbeitszeit dort beträgt 37,5 Wochenstunden.
Zusätzlich zu dieser Ausbildung habe ich mich für ein Studium an einer öffentlichen Universität eingeschrieben, da ich mich nebenher weiterbilden will. (Ich gehe hierbei davon aus, dass ich so viel mache, wie ich schaffe und wie ich Lust habe. Die Regelstudienzeit ist für mich nicht realistisch und auch nicht notwendig)
Nun habe ich folgende Fragen:
a) Bekomme ich nun weiterhin Kindergeld? Meine Erstausbildung ist ja noch nicht vorbei, allerdings habe ich ja mehr oder weniger eine Zweitausbildung begonnen, wobei diese mich maximal 3 Stunden die Woche kostet)
Wenn mein Anspruch auf Kindergeld an dieser Stelle nicht mehr wirksam ist, würde es etwas ändern, wenn ich mich zum nächsten Semester wieder exmatrikuliere?
b) Ein weiteres Hobby von mir drängt mich dazu ein mögliches Gewerbe anzumelden. (Dies wäre nötig, damit alles rechtsmäßig ist, Gewinn wird keiner erzielt) Würde dies, wenn nicht durch die jetzige Situation der Ansprch auf Kindergeld schon verwirkt ist, den Erhalt des Kindergeldes beeinflussen?
Vielen Dank für die Hilfe!
eine kleine hilfreiche Ergänzung sei dann noch gestattet:
http://www.sueddeutsche.de/bildung/kindergeld-und-abgaben-was-bedeutet-ein-stipendium-fuer-die-steuererklaerung-1.1285749
K.