Wenn Inhaber von Namensaktien umzieht in andere Stadt, muss man dann seine neue Anschrift an die betreffenden Aktiengesellschaften melden oder an Depotbank?
Genügt dann in der Regel eine einzige Meldung an die Depotbank, und die meldet die Änderung der Adresse an die AGs weiter, von denen ich Namensaktien habe. Ist das nach Euren Erfahrungen mit Kosten für den Bankkunde verbunden ?
2 Antworten
Bei der Bank musst Du gemäß den AGBs jede Adressänderung melden. Die Depotführende Bank meldet die neue Adresse dann an die Aktiengesellschaften bzw. informieren diese, sobal die Daten abgefragt werden.
Beim Broker bzw. Bank, die das Depotkonto führt , muss die Adressänderung mitgeteilt werden. Es hat eigentlich nur Auswirkungen auf die Wahrnehmung des Stimmrechts, wenn man an der Jahreshauptversammlung (digital!) teilnehmen möchte.
Evtl. könnte es Probleme irgendwann mit dem Finanzamt geben, wenn die aktuelle Adresse nicht mit der Adresse im Steuerbescheid übereinstimmt - aber der Steuerpflichtige ist bei der Steuererklärung verpflichtet die korrekte Adresse anzugeben. Der Bezugspunkt ist immer die lebenslange Steuernummer - das klappt in Regel ganz gut.
Das ist dann wirklich dein Problem - nicht das des Brokers und der Depotbank.
Machs digital. Post von AGs ist i.d.R. nicht wert in Papierformat aufzubewahren.
Vielleicht hätte meine Frage noch ergänzen sollen, dass ich mich bei den AGs bisher (fast) nie für den elektronischen Empfang von Dokumenten angemeldet habe. Daher habe ich gelegentlich Post von den AGs erhalten, i.d.R. mindestens einmal jährlich die Einladung zur Hauptversammlung. Diese Briefpost gingen bei Umzug ins Leere ... ( Briefkasten weg ... )