Wenn Inhaber von Namensaktien umzieht in andere Stadt, muss man dann seine neue Anschrift an die betreffenden Aktiengesellschaften melden oder an Depotbank?

2 Antworten

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Bei der Bank musst Du gemäß den AGBs jede Adressänderung melden. Die Depotführende Bank meldet die neue Adresse dann an die Aktiengesellschaften bzw. informieren diese, sobal die Daten abgefragt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Beim Broker bzw. Bank, die das Depotkonto führt , muss die Adressänderung mitgeteilt werden. Es hat eigentlich nur Auswirkungen auf die Wahrnehmung des Stimmrechts, wenn man an der Jahreshauptversammlung (digital!) teilnehmen möchte.

Evtl. könnte es Probleme irgendwann mit dem Finanzamt geben, wenn die aktuelle Adresse nicht mit der Adresse im Steuerbescheid übereinstimmt - aber der Steuerpflichtige ist bei der Steuererklärung verpflichtet die korrekte Adresse anzugeben. Der Bezugspunkt ist immer die lebenslange Steuernummer - das klappt in Regel ganz gut.


Relotius2 
Beitragsersteller
 27.02.2021, 12:07

Vielleicht hätte meine Frage noch ergänzen sollen, dass ich mich bei den AGs bisher (fast) nie für den elektronischen Empfang von Dokumenten angemeldet habe. Daher habe ich gelegentlich Post von den AGs erhalten, i.d.R. mindestens einmal jährlich die Einladung zur Hauptversammlung. Diese Briefpost gingen bei Umzug ins Leere ... ( Briefkasten weg ... )

qtbasket  27.02.2021, 12:08
@Relotius2

Das ist dann wirklich dein Problem - nicht das des Brokers und der Depotbank.

jgobond682  27.02.2021, 13:35
@Relotius2

Machs digital. Post von AGs ist i.d.R. nicht wert in Papierformat aufzubewahren.