Wenn ihr bei Eurer Depotbank ein Wertpapier verkauft, wann steht Geld für neue Käufe zur Verfügung

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Leider sagst Du nicht, welcher Art die "Wertpapierposition" ist, so daß ich etwas weiter ausholen muß. Man muß hier verschiedene Zeitpunkte bei einer Transaktion unterscheiden:

Aktien, Zertifikate, Anleihen, Hebelprodukte über die Börse oder außerbörsliche Plattformen
  • Orderzeitpunkt: die Order wird von Dir mit einer Transaktionsnummer bestätigt abgeschickt. Bei Aktien, Zertifikaten und anderen börsengehandelten Produkten ist der Zeitpunkt, an dem die Übermittlung zur Börse oder außerbörslichen Plattform erfolgt ist, der früheste Zeitpunkt einer möglichen Orderausführung.

  • Transaktionszeitpunkt: dieser Moment ist der Zeitpunkt der Ausführung der Order, d.h. Käufer und Verkäufer finden sich. An Börsen kann es auch Teilausführungen geben, d.h. eine Order teilt sich auf mehrere Teile auf. Ab dem Transaktionszeitpunkt ist bei börsengehandelten Instrumenten klar, welcher Preis mit welchen Gebühren zu verrechnen ist.

  • Buchungszeitpunkt: die Transaktion wird mit ihrem Erlös abzüglich Gebühren und ggf. Steuern im Verrechnungskonto gebucht. Dies ist i.a. sofort nach Orderausführung der Fall, wobei manche Banken erst am folgenden Bankarbeitstag tatsächlich die Buchung zeigen. Man kann ab dem Buchungszeitpunkt über die erhaltene Buying Power wieder verfügen, d.h. Kauftransaktionen dagegen buchen.

  • Valutazeitpunkt: hier erfolgt die Wertstellung, d.h. nun ist der Erlös tatsächlich auf dem Konto gutgeschrieben. Normalerweise ist das der Transaktionszeitpunkt plus zwei Bankarbeitstage.

Fonds über die Kapitalverwaltungsgesellschaft
  • Orderzeitpunkt: die Order wird durch den Kunden aufgegeben und von der Bank kurz darauf an die KVG übermittelt.

  • Eingangstag: Die Cutoff-Zeit (z.B. 10:00 Uhr) bestimmt, daß alle Orders, die vor dieser Uhrzeit an einem Bankarbeitstag eingehen, als Eingang am gleichen Tag gewertet wird. Geht die Order nach diesem Zeitpunkt oder außerhalb der Bankgeschäftszeiten ein, so gilt der nächste Bankarbeitstag als Eingangstag.

  • Ausführungstag: die Ausführung der Order erfolgt dann je nach Fonds t+0 (Preis vom Eingangstag), t+1 (Preis vom auf den Eingangstag folgenden Handelstag), t+2 (Preis vom Eingangstag plus zwei Handelstage) und so fort. Es gibt auch Fonds, die nur an wenigen Tagen im Monat handeln (z.B. am 15. und am Ultimo), oder die nur Montags bis Donnerstags handeln.

  • Preisstellungstag: an diesem Tag wird der Preis für einen Ausführungstag bestimmt. Bei vielen Fonds ist das entweder der Ausführungstag selbst oder aber der Folgetag. Es gibt wenige Fonds, die die Preisbestimmung zwei Tage nach Ausführungstag erst publizieren. An diesem Tag werden i.a. auch die steuerlichen Details (Zwischengewinne, akkumulierte ausschüttungsgleiche Erträge, Schätzwerte, etc.) publiziert. Der Fonds kann nun abgerechnet werden.

  • Buchungstag: nach Vorliegen der Transaktions- und Steuerdaten einer Fondstransaktion kann diese abgerechnet werden. Das ist i.a. der gleiche Tag wie der Preisstellungstag, da die Übermittlung dieser Daten zur Bank unmittelbar mit Publikation erfolgt. Nun kann bereits eine Transaktion gegen diese Buying Power erfolgen.

  • Valutatag: je nach Fonds ist dies üblicherweise Ausführungstag oder Preisstellungstag plus zwei Bankarbeitstage. Es gibt jedoch auch Ausnahmen mit t+3 bis t+5. Mit dem Valutatag kannst Du über das Guthaben normal verfügen. Bei Fonds müssen noch die steuerlichen Daten abgewartet werden, um die Order wirklich abzurechnen.

Fonds über die Börse

Dies ist wie beim Verkauf von Aktien über die Börse, außer daß der Preisstellungstag die Abrechnung bestimmt. Man kann je nach Bank bereits zum Transaktionstag über die Buying Power (approximierter Wert) verfügen.

Was nun?

Welcher dieser Fälle bei Dir vorlag, kann ich von hier nicht ahnen. Ich vermute mal, daß entweder die Bank widerspenstig in der Abrechnung ist oder aber ein Fonds verkauft wurde. Im ersten Fall würde ich die Bank wechseln, im zweiten ist die Vorgehensweise ganz normal, da ja erst die Preisstellung und Übermittlung der steuerlichen Daten abgewartet werden muß.


erfahrungm  05.11.2013, 13:27

Wow...diese Antwort ist ja rekordverdaechtig. Hast Du die extra geschrieben oder kopiert?

gandalf94305  05.11.2013, 13:38
@erfahrungm

Alles original Gandalf-Sprech :-) Wenn, dann kopiere ich nur von mir selbst :-)

solicitation1 
Beitragsersteller
 05.11.2013, 05:37

Sorry, das hätte ich gleich genauer schreiben sollen. Es war die Aktie einer deutschen Firma (ich glaube im SDAX)notiert), die ich über Xetra verkauft habe.

gandalf94305  05.11.2013, 07:25
@solicitation1

Bei Online-Brokern findet die Buchung dann kurz nach der Transaktionsausführung statt, denn man kann so auch intraday handeln. Dafür ist es jedoch erforderlich, die Buying Power zur Verfügung zu haben, bevor die Wertstellung eintritt. Das ist ja auch kein Problem, da die folgende Kauftransaktion ja zu den gleichen Usancen abgerechnet wird, d.h. chronologisch nach der Verkaufswertstellung. Die Zeitpunkte der Buchungen können jedoch in Einzelfällen umgekehrt sein. Valutamäßig ist das Konto jedoch nie im Minus.

Es besteht jedoch kein Anspruch darauf, die Buchung vor Wertstellung verfügbar zu haben, d.h. die VR-Bank handelt in diesem Sinne zwar kundenunfreundlich, jedoch auf dem alten Stand derjenigen Banken, die kein Intraday-Trading unterstützen, d.h. ohne Buying Power arbeiten und nur nach Wertstellungen buchen.

Ergo: Fall 1 - Bank wechseln :-)