wenn ich ausbildungssuchend bin und am ende keine Ausbildung mache muss ich dann das Kindergeld zurück zahlen?

5 Antworten

Wenn du ausbildungssuchend gemeldet bist, musst du dich auch tatsächlich bemühen eine Ausbildungsstelle zu finden. Diese Bemühungen (Bewerbungen) und die "Misserfolge" (Absagen) solltest du bei Bedarf nachweisen können.

Du darfst dich aber auch während dieser Zeit umentscheiden, also doch keine Ausbildung mehr anstreben. Wenn du deine Entscheidung unverzüglich dem Arbeitsamt und der Familienkasse mitteilst, wird die Zahlung des Kindergelds gestoppt. Das zuvor erhaltene Kindergeld musst du bzw. deine Eltern dann nicht zurückzahlen.

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/kindergeld/familiensituation/kann-ich-fuer-mein-kind-ohne-ausbildungsplatz-kindergeld-bekommen--124936

Nur zu behaupten, dass man auf Ausbildungssuche ist, reicht nicht aus.

Und natürlich kann das zu Unrecht bezogene Kindeegeld zurückgefordert werden - der Kindergeldempfänger, also i.d.R. Mutter oder Vater, begeht Steuerhinterziehung, wenn sie falsche Angaben machen, und das ist eine Straftat.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/kindergeld-trotz-abgebrochener-ausbildung-bezogen-anzeige-wegen-steuerhinterziehung_184891.html

Da Du andere Pläne hast - setze diese um und verdiene Deinen Lebensunterhalt selbst.

Wenn du dich später umentscheidest und doch etwas anderes machst, wird man das vermutlich akzeptieren. Aber bloß zu behaupten, man suche eine Ausbildung, reicht nicht aus. Du wirst auf Anforderung Bewerbungen und Absagen nachweisen müssen - kannst du das nicht, wird das KG ggf. zurückgefordert.

solange du die entsprechenden Nachweise/Absagen aktiven Ausbildungssuche vorweisen kannst, gibt es keine Probleme betr. Kindergeld.

"Faultiere" allerdings, haben natürlich keinen Anspruch auf Kindergeld ☝️( bis zum 25. Lebensjahr)

Ja hoffentlich wird es zurück gefordert!

Dir steht es dann schlicht und ergreifend nicht mehr zu;