Fam. kasse verlangt von volljährigem Kind Vollmacht der Eltern, um den Schriftverkehr zu übernehmen
Hallo,
folgende Frage: Ein Kumpel von mir ist mittlerweile 22 und bekommt Kindergeld, da er in der Ausbildung ist. Bisher lief der Schriftverkehr zw Familienkasse und Eltern des Kindes. Da diese aber nun das Interesse verlieren, und der Familienkasse keine Auskunft mehr geben wollen, die aber benötigt wird, hat der Sohn einfach unter Angabe des Sachverhalts und Kindergeldnummer an die Familienkasse geschrieben. Auch seine Adresse hat er notiert.
Das Antwortschreiben der Familienkasse ging nun aber wieder an die Eltern, mit der Begründnung, dass das (volljährige!!) Kind eine Vollmacht benötigen würde, um als Ansprechpartner der Familienkasse zu gelten...
Das alles verwirrt mich sehr, da ich, als ich Kindergeld über 18 Jahre bekommen habe, alles selbst geklärt habe. Sogar die monatlichen Überweisungen gingen direkt an mich.
Das Problem ist, dass die Eltern nun sauer sind und einerseits nicht wollen, dass das Kind das selber abklrät (da die Familienkasse sich ja an die Eltern wendet), andererseits wollen sie nicht nicht darum kümmern....
Gitb es keinen $ der besagt, dass ein volljähriges Kind sich nicht selber um diese Angelegenheit kümmern darf. Letztenendes stellt sich ein solcher Sachverhalt für mich sehr undverständlich und verstörend dar, da die eigtl. gesetzlich verankerte Vollverantwortung ab 18 Jahren nicht greift..
Danke für eure Antworten.
2 Antworten
Kindergeld wird immer den Eltern gewährt und nicht dem Kind.
Ist das Kind volljährig, heißt das aber nicht, dass es die Angelegenheiten seiner Eltern regeln darf - darum handelt es sich beim Kindergeld nämlich.
Insofern ist es verständlich, dass die Kindergeldstelle sagt, wenn du für deine Eltern alles erledigen willst, dann aber bitte mit Vollmacht.
..das volljährige Kind muss einen Abzweigungsantrag stellen,mit der Unterschrift der Eltern.Wenn Dieser bewilligt ist,dann ist ER/SIE allein berechtigt für das Kindergeld.Sind meine Erfahrungen,l.G. Mopopo.