Rechtsstreit wg. abgelehntem Widerspruch gegen Kindergeldrückzahlung / -streichung bei Volljährigem nach Ausbildungsabbruch wg. Depression und Sozialphobie?
Ist es möglich, gegen eine Kindergeldstreichung seit einem 3/4 Jahr und nun auch drohender rückwirkender Aberkennung von bereits ausgezahltem Kindergeld (insg. weitere 6 Monate) erfolgreich zu widersprechen bzw. nach endgültiger Ablehnung von Widersprüchen zu klagen bei folgenden Eckdaten:
- Sohn bricht kurz nach 18. Geburtstag Ausbildung noch in der Probezeit ab wegen psychischer Probleme
- später im Abstand von ca. 1 Jahr von zwei unterschiedlichen Psychiatrischen Kliniken Erstdiagnose Depression und Sozialphobie.
- Die Familienkasse fordert ein ärztliches Gutachten mit Aussage darüber, wann das volljährige Kind wieder gesund und ausbildungssuchend sein wird.
- Die Ärzte wiederum verweigern das Ausfüllen des Formulars, weil der Betroffene bislang die Aufnahme einer Therapie verweigert und sie allein auf der Grundlage des Erstbefundes keine zeitlichen Angaben über die Heilungsprognosen machen können.
- Stetiges Zureden der Eltern, eine Therapie zu beginnen, hilft bisher nicht. - Keine Handhabe mehr, da Sohn schon volljährig ist.
- Sohn unternimmt eine Reihe von Versuchen, sich zu bewerben - scheitert aber z.B. an Anrufen bei Firmen bzw. Fotografentermin für Bewerbungsfotos (Sozialphobie!!!).
Wie aussichtsreich ist bei Ablehnung des Widerspruchs durch die Familienkasse ein Rechtsstreit?
4 Antworten
Bei euren Angaben merkt man ja sofort, die Streichung und Rückforderung ist gerechtfertigt, da er die Voraussetzungen nicht erfüllt hat.
Da fragt man sich schon, wie Ihr überhaupt auf die Idee kommt, erfolgreich zu sein mit einem Widerspruch oder einer Klage!?
Euch hätte doch klar sein müssen, dass Ihr das Geld zu unrecht bezieht und sowas eines Tages passieren wird.
Entweder man kann nach einer Ausbildung suchen oder kann es eben nicht, aufgrund Psychischer Krankheiten. Dann kann man aber auch nicht erwarten Gelder zu kriegen, nur weil man krank ist, die man nicht kriegen dürfte, weil man eben nix tut.
Es kommen zwei Ansätze in Betracht:
1. Das Kind ist krankheitsbedingt daran gehindert, eine Ausbildung zu beginnen. Das scheitert an den ärztlichen Bescheinigungen.
2. Das Kind ist aufgrund Krankheit schwerbehindert und daher außerstande, sich selbst zu unterhalten. Könnte das ärztlicherseits bescheinigt werden?
Ohne Besuch eines Facharztes wird das aber auch nicht funktionieren, dazu müsstet Ihr ihn schon bewegen.
Das hier sind die Voraussetzungen für einen Kindergeldanspruch bei volljährigen Kindern:
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-ab-18-jahren
Scheint ja nicht gegeben zu sein.
Ausnahmefälle sucht ein Rechtsanwalt für Sozialrecht heraus.
Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Kindergeld sind seit Abbruch der Ausbildung nicht mehr gegeben.
Was soll da ein Einspruch oder gar eine Klage? Worauf wollt ihr den Einspruch/die Klage begründen?