Hallo,
ich arbeite seit Dezember 2021 als selbstständige Nachhilfelehrerin bei einem gemeinnützigen Verein und seit März 2022 ehrenamtlich auf Honorarbasis (Übungsleiterpauschale).
Meinen Einnahmen lagen 2022 unter dem Freibetrag.
Nun wurde ich vor kurzem darauf angesprochen, dass ich für die Erstellung der Steuererklärung für das Jahr 2022 eine Steuernummer hätte beantragen sollen. Ich dachte mir damals, dass die Angabe meiner Steuer ID-Nummer auf den Rechnungen ausreichen würde. Gerade bin ich dabei, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen.
Ich bräuchte mal kurz Hilfe bei dem Ausfüllen des Online-Fragebogens, da ich leider komplett auf dem Schlauch stehe:
- 24. Art der Tätigkeit:
ich habe zwei Tätigkeiten: soll ich die zwei Tätigkeiten angeben? oder nur eine?
- Bankkonto:
Bankkonto ist gültig für die Steuerarten: alle Steuerarten?
7. Angaben zum Unternehmen:
7. 60. Bezeichnung des Unternehmens: ist damit der Name der Vereine, wo ich selbständig arbeite?
Ich selbst bin ja als Nachhilfelehrerin tätig bei einem Verein und das Unternehmen ist ja nicht meins.
62. Adresse des Unternehmens: meine eigene Adresse oder die von dem Verein?
73. Beginn der Tätigkeit: soll ich das Startdatum, welches auf dem Honorarvertrag steht, angeben?
9. Betriebsstätten, 10. Handelsregistereintragung, 11. Gründungsform:
muss ich hier überhaupt Angaben machen?
12. Bisherige betriebliche Verhältnisse:Zeile 97: Ist in den letzten fünf Jahren schon ein Gewerbe, eine selbständige (freiberufliche) oder eine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt worden oder waren Sie an einer Personengesellschaft oder zu mindestens 1 Prozent an einer Kapitalgesellschaft beteiligt?
sowie ich es verstehe, stimmt das in meinem Fall, da ich seit Anfang 2022 arbeite. Soll ich "ja" angeben?
14. Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer)Hier soll ich ja nichts angeben, da diese Einkunftsarten steuerpflichtig sind, oder?
15. Angaben zur Gewinnermittlung: Art der Gwinnermittlung
Ich verfüge über keinerlei Ausgaben, lediglich Einnahmen. ist Einnahmenüberschussrechnung hier die richtige Wahl?
18. Kleinunternehmer-Regelung:
könnte mir jemand diese Regelung erklären? ich habe im Internet nachgeschaut, und weiß nicht, was in meinem Fall stimmen würde.
18. Steuerbefreiung, Steuersatz, Durchschnittssatzbesteuerung
Ja? Nein?
18. Soll-/Istversteuerung der Entgelte
Welche?
Ich hoffe, dass mir jemand bei einer Frage oder bei mehreren helfen kann.
Ich bedanke mich im Voraus.
Ich habe die Umsatzsteuer Nummer bereits vor einigen Jahren für mein erstes Gewerbe erhalten. Entsprechend habe ich bei meinem zweiten Gewerbe keine Umsatzsteuer Nummer beantragt. Bei der USt.-Steuererklärung wird aber auch nach Art des Unternehmens und Name gefragt, was soll ich hier eintragen?
Mit der Kleinunternehmerregelung habe ich mich vermutlich etwas falsch ausgedrückt, natürlich bin ich mir bewusst, dass die Grenze von 22.000 Euro Umsatz gilt.