Welche Kündigungsfrist gilt wenn man ein Ehrenamt annimmt?

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Hallo, eine ehrenamtliche Tätigkeit ist kein Arbeitsverhältnis, deshalb genießen Ehrenamtliche auch keinen arbeitsrechtlichen Schutz ! (Az.: 10 AZR 499/11) K.

Mit Ehrenamt ist zum Beispiel die Mitarbeit in der Gemeinde oder in einem Verein gemeint? Dich wird keiner dazu zwingen können weiter zu machen, da du nicht dafür vergütet wirst und keinen Vertrag hast. Natürlich kommt es nicht gut, wenn du von heute auf morgen aufhörst und die anderen plötzlich ordentlich ins Schwitzen kommen, weil plötzlich doppelt so viel Arbeit da ist. Ich kenne es aus unserer Gemeinde so, dass man das einfach anspricht und dann findet man zusammen eine Lösung. So sind alle zufrieden.

Geht's hier nicht darum, dass jemand ein Ehrenamt ausübt und dann irgendwann keine Lust, Zeit etc. dazu hat und damit aufhören möchte?

Mir ist kein Fall bekannt, wo es in solchen Situationen irgendeine Kündigungsfrist gibt. Es gehört zum guten Ton, nicht von heute auf morgen alles hinzuschmeissen, sondern für eine geordnete Übergabe zu sorgen. Aber wenn ich mich nicht rechtswirksam zu irgendetwas verpflichtet habe, kann ich m. E. jederzeit aufhören.