Kinderbetreuungskosten absetzbar wenn kurzzeitig Arbeitslos ?
Sind Kosten für Kinderbetreuung auch während Arbeitslosigkeit abetzbar? Meine Schwester arbeitet dzt. nicht, den Kindergarten kann sie aber nicht per sofort kündigen. Sie ist wieder auf Jobsuche und der Mann arbeitet weiterhin. Hat sie Chancen, die Kosten für Kinderbetreuung auch während der Arbeitslosigkeit absetzen zu können, sie sucht ja nach einem Job und die Kündigungsfrist der Betreuungsstätte lässt ihr ja auch keine andere Wahl.
1 Antwort
Ab 2012 können Kinderbetreuungskosten unabhängig von der Erwerbstätigkeit der Eltern abgesetzt werden.
Die Kündigungsfrist für Angestelltenverhältnisse betragen i.a. drei Monate, d.h. in diesem Zeitraum kann man wohl auch nach Bekanntwerden einer Kündigung den Kindergartenvertrag kündigen. Es ist allerdings auch klar, daß man danach nicht gleich wieder leicht einen Kindergartenplatz unmittelbar bekommt, sondern ggf. noch etwas warten muss. Daher kann man laut BMF auch bis 2011 in der Unterbrechung von Erwerbstätigkeiten durch Arbeitslosigkeit bis zu vier Monaten die Kindergartenkosten weiter als Werbungskosten absetzen.
Ansonsten ist zu prüfen, ob der Abzug als Sonderausgaben möglich ist.